Tranquisol KH
ATC-Code
Tierarten
Hund, Katze.
Diagnosen
Narkoseprämedikation:
Eine Verabreichung von Acepromazin vermindert die Menge an zur Narkoseeinleitung benötigten Anästhetika. Die Menge an Narkosemittel verringert sich um ca. ein Drittel der Normaldosis.
Beruhigung: Die Beruhigung durch Acepromazine (Ataraxie) erfolgt durch geringe Dosierungen des Wirkstoffes und zeigt sich in einer Änderung des Temperamentes, ohne Hypnose, Narkose oder deutlicher Sedation.
Sedation: In höheren Dosierungen wirkt Acepromazin sedativ.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intravenösen Injektion.
Prämedikation:
0.03−0.125 mg pro kg Körpergewicht (KGW), entspr. 0.6−2.5 ml pro 10 kg KGW Alle andere Indikationen:
0.0625−0.125 mg pro kg KGW, entspr. 1.25−2.5 ml pro 10 kg KGW.
Die intravenöse Injektion sollte langsam erfolgen. Die Höchstdosis von 4 mg Acepromazin pro Tier sollte nicht überschritten werden.
Normalerweise erfolgt die Anwendung als einmalige Injektion (siehe auch Abschnitt 3.5 „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“).
Die üblichen Maßnahmen zum Erhalt der Sterilität beim Gebrauch sind einzuhalten, um
Kontaminationen durch die Anwendung zu vermeiden. Das Produkt ist bei jedweder Änderung der Beschaffenheit (Farbe, Klarheit, etc.) zu verwerfen.
Nebenwirkungen
Hund, Katze:
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden) |
Hypotension Hypothermie Herzrhythmusstörungen1 |
1 nach intravenöser Verabreichung (siehe auch Abschnitt 3.5 „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“)
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „Kontaktangaben“ der Packungsbeilage angegeben. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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