Hemosilate vet.

5 x 20 ml
Injektionslösung
IM
IV

Tierarten

Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Pferd, Hund und Katze.

Diagnosen

Vorbeugung und Behandlung von operativen, posttraumatischen, obstetrischen und gynäkologischen Blutungen.

Wartezeit

Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde:
Essbare Gewebe: Nach intravenöser (i.v.) Verabreichung: Null Tage.
  Nach inramuskulärer (i.m.) Verabreichung: 1 Tag.
   
Milch: Null Stunden.  
   
Schweine:  
Essbare Gewebe:  Nach intravenöser (i.v.) Verabreichung: Null Tage. 
  Nach intramuskulärer (i.m.) Verabreichung: 1 Tag.

 

Dosierung und Art der Anwendung

Intravenöse oder intramuskuläre Anwendung.

5 bis 12,5 mg Etamsylat/kg KGW, entsprechend 0,04 bis 0,1 ml/kg KGW des Tierarzneimittels, abhängig von der Schwere der Operation/Blutung.

Die Behandlung wird normalerweise bis zum Eintritt des gewünschten Erfolgs fortgeführt; sie kann für einen Tag erfolgen, aber auch an weiteren 2 bis 3 Tagen bis zur Kontrolle der Blutung wiederholt werden.

Zur Vorbeugung intra- und postoperativer Blutungen sollte das Tierarzneimittel mindestens 30 min vor dem Eingriff verabreicht werden.

Zur Behandlung einer anhaltenden Blutung kann das Tierarzneimittel alle 6 Stunden bis zur kompletten Blutstillung verabreicht werden.

Im Fall von Rupturen großer Blutgefäße ist es notwendig, die betroffenen Gefäße vor der Verabreichung dieses Tierarzneimittels zu ligieren.

Nicht mehr als 20 ml dieses Tierarzneimittels an einer Injektionsstelle verabreichen. Jede Injektion sollte an einer anderen Stelle durchgeführt werden.

Der Stopfen sollte nicht mehr als 25-mal durchstochen werden.

Nebenwirkungen

Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Pferd, Hund und Katze:

Sehr selten

(< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte):

Anaphylaxie*

*aufgrund von Sulfiten


DE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden.

Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.

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