Hemosilate vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Pferd, Hund und Katze.
Indikationen
Vorbeugung und Behandlung von operativen, posttraumatischen, geburtsbedingten und gynäkologischen Blutungen.
Wartezeit
Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde: | |
Essbare Gewebe: | Nach i.v. Verabreichung: Null Tage. |
Nach i.m. Verabreichung: 1 Tag. | |
Milch: | Null Stunden. |
Schweine: | |
Essbare Gewebe: | Nach i.v. Verabreichung: Null Tage. |
Nach i.m. Verabreichung: 1 Tag. |
Dosierung und Art der Anwendung
Intravenöse oder intramuskuläre Anwendung.
5 bis 12,5 mg Etamsylat/kg Körpergewicht, entsprechend 0,04 bis 0,1 ml/kg Körpergewicht des Tierarzneimittels, abhängig von der Art der Operation und dem Schweregrad der Blutung.
Neben einer einmaligen Behandlung können auch Wiederholungsbehandlungen an 2 bis 3 aufeinander folgenden Tagen notwendig sein bis zum Sistieren der Blutung. Die Behandlung wird in der Regel bis Eintritt des gewünschten Therapieerfolges fortgeführt;
Zur Behandlung einer anhaltenden Blutung kann das Tierarzneimittel alle 6 Stunden bis zum vollständigen Sistieren der Blutung verabreicht werden.
Im Fall von Verletzungen großer Blutgefäße ist es notwendig, die betroffenen Gefäße vor der Verabreichung des Tierarzneimittels zu ligieren.
Zur Vorbeugung intra- und postoperativer Blutungen sollte das Tierarzneimittel mindestens 30 min vor dem Eingriff verabreicht werden.
Nicht mehr als 20 ml des Tierarzneimittels pro Injektionsstelle verabreichen. Einzelne Injektionsstellen sollten voneinander getrennt liegen.
Der Stopfen sollte nicht mehr als 10-mal durchstochen werden.
Nebenwirkungen
Nach Verabreichung ähnlicher Produkte beim Menschen wurden anaphylaktische Reaktionen, ausgelöst durch Sulfite, beobachtet. Ähnliche Reaktionen bei den Zieltierarten sind möglich.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Hemosilate 125 mg/ml Injektionslösung sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (OnlineFormular auf der Internetseite http:/www./vet-uaw.de.
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Zul.-Nr. | 402660.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |