Eimeryl
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Huhn (Broiler, Junghenne, Legehenne, Zuchthenne) und Pute
Indikationen
Hühner (Broiler, Junghennen, Legehennen, Zuchthennen) und Puten: Behandlung von Darmkokzidiose, die durch Amprolium-empfindliche Eimeria spp. hervorgerufen wird.
Wartezeit
Hühner: |
|
Essbare Gewebe |
0 Tage |
Eier Puten: |
0 Tage |
Essbare Gewebe |
0 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser.
Die Dosierung für jede Zieltierart beträgt 20 mg Amprolium / kg Körpergewicht täglich (entspricht 0,5 ml der oralen Lösung / 10 kg Körpergewicht / Tag), an 5-7 aufeinander folgenden Tagen.
Bei der Zubereitung des medikierten Wassers sind das Körpergewicht der zu behandelnden Tiere und ihr tatsächlicher täglicher Wasserverbrauch zu berücksichtigen. Der Verbrauch kann in Abhängigkeit von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Rasse und Haltungssystem variieren. Um die erforderliche Menge an Tierarzneimittel in ml pro Liter Trinkwasser bereitzustellen, sollte wie folgt berechnet werden:
0,05 ml des Tierarzneimittels / kg KGW | X | Durchschnittliches Körpergewicht (kg) der zu behandelnden Tiere | X | Anzahl der Tiere | = | ml Tierarzneimittel prå Liter Trinkwasser |
Gesamter Wasserverbrauch (l) der Herde am vorherigen Tag |
Die zu behandelnden Tiere sollten freien Zugang zur Tränkeeinrichtung haben, um eine angemessene Wasseraufnahme sicher zu stellen. Während der Behandlung sollte keine andere Trinkwasserquelle zur Verfügung stehen. Das medikierte Trinkwasser sollte alle 24 Stunden frisch hergestellt werden.
Die maximale Nennkonzentration der Lösung im Trinkwasser beträgt 54 ml/l.
Nach Ablauf der Behandlungsperiode sollte das Tränkesystem sorgfältig gereinigt werden, um die Aufnahme von subtherapeutischen Wirkstoffmengen zu vermeiden.
Das Tierarzneimittel darf nicht über metallene Rohrleitungen oder in metallenen Behältern verabreicht werden.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von EIMERYL 400 mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 402741.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |