Glucose B. Braun vet. Care 5%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein, Hund und Katze
Diagnosen
- Behandlung einer Dehydratation (ohne Schock)
- Parenterale Rehydratation
- Korrektur einer Hypernatriämie
- Korrektur einer Hyperkaliämie
- Vorübergehende, unterstützende Behandlung einer Hypoglykämie
Wartezeit
Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine:
Essbare Gewebe: Null Tage
Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen:
Milch: Null Stunden
Dosierung und Art der Anwendung
Intravenöse Anwendung.
Langsam als intravenöse Infusion verabreichen. Nur zum Einmalgebrauch bestimmt.
Das Tierarzneimittel sollte nicht mit einer Infusionsrate von über 10 ml/kg Körpergewicht/Stunde verabreicht werden, da sonst die Gefahr einer Glukosurie oder osmotischen Diurese besteht.
Die Berechnung der Infusionsrate sollte unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkrankung, des Körpergewichts und des Dehydratationsgrades des zu behandelnden Tieres erfolgen.
Bei der Ermittlung des zu verabreichenden Gesamtvolumens sind die bestehenden Defizite, der Grundbedarf sowie anhaltende Flüssigkeitsverluste zu berücksichtigen.
Flüssigkeiten zur intravenösen Anwendung sollten vor der Verabreichung auf Körpertemperatur erwärmt werden.
Während der Verabreichung sind aseptische Bedingungen einzuhalten.
Nur anwenden, wenn die Lösung klar und frei von sichtbaren Partikeln und das Behältnis unbeschädigt ist.
Nebenwirkungen
Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein, Hund und Katze
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Thrombose |
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden) |
Glukosurie1, osmotische Diurese1 |
1 Wenn das Tierarzneimittel mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 ml/kg Körpergewicht/Stunde verabreicht wird. Siehe Abschnitt 3.9 „Art der Anwendung und Dosierung”.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels.
AT:
Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.
DE:
Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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