Isofluran CP
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Hund, Katze, Ziervögel einschließlich Brieftaube, Reptilien (mit Ausnahme von Wasserschildkröten), Ratte, Maus, Hamster, Chinchilla, Wüstenrennmaus, Meerschweinchen, Frettchen und Schwein (Ferkel bis 7. Lebenstag).
Indikationen
Pferde, Hunde, Katzen, Ziervögel einschließlich Brieftauben, Reptilien (mit Ausnahme von
Wasserschildkröten), Ratten, Mäuse, Hamster, Chinchillas, Wüstenrennmäuse, Meerschweinchen und Frettchen:
Zur Einleitung und Erhaltung einer Allgemeinnarkose.
Schwein (Ferkel bis 7. Lebenstag):
Zur Allgemeinanästhesie während der Kastration von männlichen Ferkeln in Verbindung mit der präoperativen Gabe eines geeigneten Analgetikums zur Linderung postoperativer Schmerzen.
Wartezeit
Pferde:
Essbare Gewebe: 2 Tage
Schweine (Ferkel bis 7. Lebenstag):
Essbare Gewebe: 2 Tage
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Die niedrigste, wirksame Dosis sollte verabreicht werden, und wie bei allen Narkotika muss die richtige Dosis angewendet werden. Isofluran sollte mit Hilfe eines genau geeichten Verdampfers in einem entsprechenden Narkose-System angewendet werden. Ein unpräziser, nicht kompensierter Verdampfer (wie zum Beispiel Stephens Verdampfer, Komesaroff Maschine) ist jedoch ebenfalls für die Anflutung von Isofluran geeignet.
Die unten für die Zieltierarten aufgeführten Werte für die MAC (minimale alveoläre Konzentration) oder die wirksame Dosis ED50 und die Konzentrationsempfehlungen dienen lediglich als Richtlinie oder Ausgangspunkt. Die in der Praxis tatsächlich erforderlichen Konzentrationen hängen von zahlreichen Variablen ab, u.a. vom gleichzeitigen Einsatz anderer Arzneimittel während der Narkose und vom klinischen Zustand des Patienten.
Isofluran kann zusammen mit vielen anderen Wirkstoffen eingesetzt werden, die üblicherweise bei
Narkoseverfahren für Prämedikation, Einleitung und Schmerzbehandlung verwendet werden. Der Analgesiebedarf des Patienten sollte bereits vor Ausleitung der Allgemeinnarkose berücksichtigt werden.
Hund:
Minimale alveoläre Konzentration:
Die MAC für Isofluran beträgt beim Hund 1,28 %.
Einleitung der Narkose:
Die Narkose bei Hunden kann mit Isofluran-Konzentrationen von 2 – 4% in der Einatmungsluft eingeleitet werden. Die Prämedikation mit z.B. Azepromazin, Opioiden, Benzodiazepine und Alpha-2Adrenozeptoragonisten und / oder die gleichzeitige Anwendung von Stickoxydul (Lachgas) führt zu einer Verminderung der erforderlichen Isofluran-Konzentration. Falls die Narkose mit Hilfe eines Injektionspräparates eingeleitet wird, so sollte die initiale Isofluran-Konzentration nur wenig über der
für die Aufrechterhaltung erforderlichen Konzentration liegen, um den Übergang zur Inhalationsnarkose zu unterstützen.
Aufrechterhaltung der Narkose:
Im Allgemeinen sind zur Aufrechterhaltung der Narkose Konzentrationen von etwa 1,3 MAC ausreichend. In der Praxis werden Konzentrationen von 1,5 – 2,5 % beim Hund angewendet. Auch hier gilt: Die Prämedikation und/oder die gleichzeitige Anwendung von Stickoxydul (Lachgas) oder Analgetika während der Narkose führen zu einer Verminderung der erforderlichen IsofluranKonzentration. Im Allgemeinen ist die Aufwachphase schnell und sanft.
Katze:
Minimale alveoläre Konzentration:
Die MAC für Isofluran beträgt bei der Katze: 1,63 %.
Einleitung der Narkose:
Die Narkose bei Katzen kann mit Isofluran-Konzentrationen von 2 – 4% in der Einatmungsluft eingeleitet werden. Die Prämedikation mit z.B. Azepromazin, Opioiden, Benzodiazepinen und Alpha-
2-Adrenozeptoragonisten und / oder die gleichzeitige Anwendung von Stickoxydul führt zu einer
Verminderung der erforderlichen Isofluran-Konzentration. Falls die Narkose mit Hilfe eines
Injektionspräparates eingeleitet wird, so sollte die initiale Isofluran-Konzentration nur wenig über der
für die Aufrechterhaltung erforderlichen Konzentration liegen, um den Übergang zur Inhalationsnarkose zu unterstützen.
Aufrechterhaltung der Narkose:
Im Allgemeinen sind zur Aufrechterhaltung der Narkose Konzentrationen von etwa 1,3 MAC ausreichend. In der Praxis werden Konzentrationen von 1,5 – 3,0 % bei der Katze angewendet. Auch hier gilt: Die Prämedikation und/oder die gleichzeitige Anwendung von Stickoxydul oder Sedativa und/oder Analgetika während der Narkose führen zu einer Verminderung der erforderlichen IsofluranKonzentration. Im Allgemeinen ist die Aufwachphase schnell und sanft.
Pferd:
Minimale alveoläre Konzentration:
Die MAC für Isofluran beträgt beim Pferd: ca. 1,31 %.
Einleitung der Narkose:
Da normalerweise beim erwachsenen Pferd eine Narkose mit Isofluran nicht eingeleitet werden kann, sollte die Einleitung mit einem kurzwirkenden Barbiturat (z.B. Natrium-Thiopental) oder mit dem dissoziativen Anästhetikum Ketamin oder Guaifenesin erfolgen. Anschließend kann Isofluran in eine Konzentration von 3 – 5 % verabreicht werden, um die gewünschte Narkosetiefe innerhalb von 5 – 10 Minuten herbeizuführen.
3 – 5%iges Isofluran kann bei gleichzeitig hoher Sauerstoffzufuhr zur Narkoseeinleitung bei Fohlen angewandt werden.
Aufrechterhaltung der Narkose:
Mit Hilfe von 1,5 – 2,5 %igem Isofluran kann die Narkose fortgeführt werden.
Schwein (Ferkel bis 7. Lebenstag):
Alveoläre Konzentration:
Der MAC-Wert für Isofluran beim Schwein (Ferkel bis 7. Lebenstag) beträgt 1,41 - 2,00 %. Bei der Ferkelkastration wird die Verwendung von Isofluran in Sauerstoff empfohlen.
Prämedikation:
Postoperativ auftretende Schmerzen müssen durch die zeitgerechte Verabreichung geeigneter Analgetika kontrolliert werden (entsprechend der Angaben in der Fachinformation zugelassener Tierarzneimittel vor Einleitung der Anästhesie).
Einleitung der Narkose:
Für die Anästhesie-Einleitung werden Isofluran-Konzentrationen von bis zu 5 Vol. % verwendet (bei Sauerstoff als Trägergas mit einer Durchflussgeschwindigkeit von 2L/min). Nach 70 - 90 Sekunden ist im Allgemeinen eine ausreichende Narkosetiefe erreicht. Die in der Praxis tatsächlich erforderliche Dauer hängt von vielen Variablen ab. Vor Beginn der Kastration ist daher zwingend die Narkosetiefe anhand von Reflexen bei jedem Einzeltier klinisch zu überprüfen. Besonders geeignet sind der Zwischen- und Afterklauenreflex. Die Kastration darf nur unter kontrollierter Zufuhr von Isofluran, mit einem entsprechend geeigneten und für den Zweck geprüften Inhalationsgerät, erfolgen. Es ist für das Einzeltier sicherzustellen, dass die verwendete Maske dicht abschließt und die Abluft gefiltert und in einen Raum (z. B. ins Freie) abgeführt wird, in dem eine ausreichende Luftaustauschrate erreicht wird.
Aufrechterhaltung der Narkose:
Eine Aufrechterhaltung der Anästhesie entfällt, da für den gesamten Eingriff von der Einleitung der Anästhesie bis zum Ende der Kastration eines Ferkels maximal 90 - 120 Sekunden erforderlich sind.
Erholung:
Die Erholung verläuft normalerweise reibungslos und schnell.
Ziervögel:
Minimale alveoläre Konzentration:
Es wurden nur wenige MAC/ED50 – Werte aufgezeichnet, z.B. 1,34 % für den Dünenkranich, 1,45 % für die Brieftaube, reduziert auf 0,89 % bei Gabe von Midazolam und 1,44 % für den Kakadu, reduziert auf 1,08 % bei Gabe von Butorphanolanalgetika. Über die Gabe von Isofluran als Narkotikum wurde bei vielen Spezies berichtet, angefangen von kleinen Vögeln wie z.B. dem Zebrafinken bis hin zu großen Vögeln wie z.B. Geier, Adler und Schwäne.
Einleitung der Narkose:
Die Einleitung mit 3 – 5 %igem Isofluran ist normalerweise schnell. Über die Narkoseeinleitung mit Propofol, gefolgt von Isofluran zur Erhaltung, wurde bei Schwänen berichtet.
Aufrechterhaltung der Narkose:
Die Erhaltungsdosis hängt von der jeweiligen Spezies und vom einzelnen Tier ab. Im Allgemeinen gelten 2 – 3 % als geeignet und sicher. Lediglich bei einigen Storch- und Reiherspezies können 0,6 – 1 % erforderlich sein. Bis zu 4 – 5 % können bei einigen Geier- und Adlerspezies verabreicht werden. Die erforderliche Dosis für einige Enten- und Gänsespezies liegt bei bis zu 3,5 – 4 %. Im Allgemeinen reagieren Vögel sehr schnell auf Veränderungen der Isofluran-Konzentrationen.
Reptilien:
Minimale alveoläre Konzentration:
Laut Literaturangaben wird Isofluran bei einer großen Anzahl von Reptilien angewendet (z.B. bei verschiedenen Arten von Echsen, Schildkröten, Leguanen, Chamäleons und Schlangen). Der beim Grünen Leguan bestimmte MAC-Wert beträgt 2,1 %. Butorphanol hatte keine Isofluransparende Wirkung.
Einleitung der Narkose:
Normalerweise kommt es zu einer schnellen Einleitung bei Gabe von 2 – 4 %igem Isofluran. Bei Reptilien kann die Einleitung der Narkose mittels Inhalationsnarkotika aufgrund des Anhaltens des Atems schwierig sein.
Aufrechterhaltung der Narkose:
Eine 1 - 3%ige Konzentration wird empfohlen.
Ratte, Maus, Hamster, Chinchilla, Wüstenrennmaus, Meerschweinchen und Frettchen: Isofluran wird für die Narkose einer großen Bandbreite kleiner Säugetiere empfohlen:
Minimale alveoläre Konzentration:
Die MAC für Mäuse beträgt nach Literaturangaben 1,34 %, für Ratten 1,38 %, 1,48 % und 2,4%.
Einleitung der Narkose:
Isofluran-Konzentrationen von 2 - 3 % (Frettchen: 4 – 5 %).
Aufrechterhaltung der Narkose:
Isofluran-Konzentrationen von 0,25 - 2 % (Frettchen: 1.5 – 3 %).
Nebenwirkungen
Pferd, Hund, Katze, Ziervögel einschließlich Brieftaube, Reptilien (mit Ausnahme von Wasserschildkröten), Ratte, Maus, Hamster, Chinchilla, Wüstenrennmaus, Meerschweinchen, Frettchen und Schwein (Ferkel bis 7. Lebenstag):
Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere): |
Maligne Hyperthermie1 |
Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden) |
Anhalten des Atems2,3, Laryngospasmus3 Reflexhemmung der Atmung4 Atemdepression5 Hypotonie5 Postanästhetische Myopathie (PAM)6 |
1 bei empfänglichen Tieren
2 kurzzeitig
3 bei Katzen und hohen Isoflurankonzentrationen (Katzen haben eine verstärkte Neigung zu Laryngospasmus und Bronchokonstriktion)
4 auch bei Hundewelpen und bei jungen adulten Hunden
5 dosisabhängig
6 bei Pferden als Folge einer isofluraninduzierten Hypotonie
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
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