Paraquine
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Hund und Katze
Indikationen
Pferd: Obstipation (insbesondere bei Koliken)
Hund, Katze: Obstipation
Wartezeit
Pferd: | Essbare Gewebe: | Null Tage |
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben; rektale Anwendung.
Pferde:
1. Tag: | 2-3 mal täglich 1 Liter Paraffin, orale Anwendung. |
2. und 3. Tag: | je 1 Liter, orale oder ggf. rektale Anwendung. |
Hunde: | 5-30 ml mehrmals täglich, orale oder ggf. rektale Verabreichung. |
Katzen: | 2-5 ml mehrmals täglich, orale oder ggf. rektale Verabreichung. |
Nebenwirkungen
Nach Aspiration des Tierarzneimittels kann eine Lipidpneumonie entstehen.
Nach langfristiger Anwendung des Tierarzneimittels kann es zu einer Absorption über das Lymphsystem und der Bildung von granulomatösen Läsionen der Darmwand und ggf. der Leber kommen. Die längere Einnahme kann zu einer verminderten Absorption von fettlöslichen Vitaminen und ggf. auch von anderen Nährstoffen führen.
Paraffinaustritt durch den Anus kann von Hunden und Katzen als störend empfunden werden und sehr selten zu Wundheilungsstörungen im anorektalen Bereich führen.
Langzeitanwendung kann zu einer reduzierten Stimulation der Darmschleimhaut führen und dadurch eine Verstopfung verursachen.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von „Paraquine 1ml/ml, Flüssigkeit zum Eingeben für Pferde, Hunde und Katzen“ sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite: http://vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | V7002859.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |