Felimazole
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Katze
Indikationen
Zur Stabilisierung der Hyperthyreose vor einer chirurgischen Thyreoidektomie.
Zur Langzeittherapie der felinen Hyperthyreose.
Wartezeit
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Zur Stabilisierung der felinen Hyperthyreose vor einer chirurgischen Thyreoidektomie sowie zur Langzeittherapie der felinen Hyperthyreose beträgt die empfohlene Anfangsdosierung 5 mg täglich (1 ml des Tierarzneimittels).
Sofern möglich, sollte die Tagesdosis auf zwei identische Dosen aufgeteilt und morgens und abends verabreicht werden.
Wenn aus Gründen der Compliance eine einmal tägliche Gabe bevorzugt wird, ist dies akzeptabel, obwohl eine zweimal tägliche Dosierung kurzfristig wirksamer sein kann.
Verwenden Sie für eine präzise Verabreichung der Dosis die in der Packung beiliegende Spritze. Die Spritze passt auf die Flasche und ist in 0,25-mg-Schritten bis zu 5 mg graduiert. Entnehmen Sie die benötigte Dosis und verabreichen Sie das Tierarzneimittel direkt in das Maul der Katze. Vor der erstmaligen Behandlung sowie nach 3 Wochen, 6 Wochen, 10 Wochen, 20 Wochen und anschließend alle 3 Monate sollten Hämatologie, Biochemie sowie Gesamt-T4 im Serum untersucht werden. Bei jedem der empfohlenen Überwachungsintervalle sollte die Dosierung entspechend dem T4-Gesamtwert sowie der klinischen Reaktion auf die Behandlung angepasst werden.
Dosierungsanpassungen sollten in Schritten von 2,5 mg (0,5 ml des Tierarzneimittels) erfolgen und das Ziel sollte das Erreichen der niedrigst möglichen Dosis sein. Bei Katzen, die besonders geringe Dosierungsanpassungen benötigen, kann Thiamazol in 1,25 mg-Schritten (0,25 ml des Tierarzneimittels) angepasst werden.
Falls mehr als 10 mg pro Tag (2 ml des Tierarzneimittels) benötigt werden, sollten die Tiere besonders sorgfältig überwacht werden.
Die zu verabreichende Dosierung sollte 20 mg/Tag (4 ml des Tierarzneimittels) nicht überschreiten. Bei einer Langzeittherapie der Hyperthyreose sollte das Tier lebenslang behandelt werden.
Nebenwirkungen
Nach Langzeitbehandlung der Hyperthyreose wurden Nebenwirkungen gemeldet. In vielen Fällen sind die Reaktionen schwach und vorübergehend und somit kein Grund zum Absetzen der Behandlung. Ernsthaftere Nebenwirkungen sind überwiegend reversibel, wenn das Tierarzneimittel abgesetzt wird. In solchen Fällen sollte die Behandlung unmittelbar beendet und eine alternative Behandlung nach einer angemessenen Erholungsphase in Betracht gezogen werden.
Gelegentlich (1 bis 10 Tiere / 1.000 behandelten Tieren): |
Erbrechen[1], Anorexie1, Appetitlosigkeit1, Lethargie1 Pruritus1,[2], Exkoriation1,2 verlängerte Blutungszeit1,3,4 Ikterus1,4, Hepatopathie1 Eosinophilie1, Lymphozytose1, Neutropenie1, Lymphopenie1, Leukopenie1 (leicht), Agranulozytose1 Thrombozytopenie1,5,6, hämolytische Anämie1 |
Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelten Tieren): |
Autoimmunerkrankungen (antinukleäre Antikörper im Serum) |
Sehr selten (<1 Tier / 10.000 behandelten Tieren, einschließlich von Einzelfällen): |
Lymphadenopathie5, Anämie5 |
1 Diese Nebenwirkungen klingen innerhalb von 7-45 Tagen nach Beenden der Behandlung mit Thiamazol ab.
2 Ernsthaft und im Hals-Kopf-Bereich.
3 Anzeichen einer Blutungsneigung.
4 In Verbindung mit einer Hepatopathie.
5 Immunologische Nebenwirkung.
6 Tritt gelegentlich als hämatologische und selten als immunologische Nebenwirkung auf.
Nach Langzeitbehandlung von Nagetieren mit Thiamazol wurde ein erhöhtes Risiko für Schilddrüsenneoplasien nachgewiesen, dies konnte jedoch bei Katzen nicht belegt werden.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
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