Cardisan (10 kg)
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund
Indikationen
Zur Behandlung der kongestiven Herzinsuffizienz beim Hund, hervorgerufen durch eine dilatative Kardiomyopathie oder eine Herzklappeninsuffizienz (Mitral- und/oder Trikuspidalklappen-Regurgitation).
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Die empfohlene Dosis sollte nicht überschritten werden.
Vor der Behandlung sollte das Körpergewicht genau ermittelt werden, um eine korrekte Dosierung sicherzustellen.
Die Dosis sollte oral verabreicht werden und im Dosisbereich von 0,2 mg bis 0,6 mg Pimobendan/kg Körpergewicht liegen, aufgeteilt auf zwei Tagesdosen. Die bevorzugte Dosis pro Tag beträgt 0,5 mg/kg Körpergewicht, aufgeteilt auf zwei Tagesdosen (je 0,25 mg/kg Körpergewicht). Jede Dosis sollte ca. eine Stunde vor dem Füttern verabreicht werden.
Dies entspricht:
Eine 2,5 mg Kautablette am Morgen und eine 2,5 mg Kautablette am Abend für ein Körpergewicht von 10 kg.
Kautabletten können zur genauen Dosierung entsprechend dem Körpergewicht in vier gleich große Teile gebrochen werden.
Das Tierarzneimittel kann mit einem Diuretikum, z. B. Furosemid, kombiniert werden.
Bei kongestiver Herzinsuffizienz wird eine lebenslange Behandlung empfohlen. Die Erhaltungsdosis
sollte entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung individuell angepasst werden.
Nebenwirkungen
Hunde:
Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere): |
Erbrechen*1 Durchfall*2 Anorexie*2 Lethargie*2 Erhöhte Herzfrequenz (leicht positiv chronotrope Wirkung)*1 Zunahme der Mitralklappenregurgitation*3 |
Sehr selten (< 1 Tier / 10.000 behandelte Tieren, einschließlich Einzelfallberichte): |
Anzeichen von Auswirkungen auf die primäre Hämostase: Petechien auf Schleimhäuten, subkutane Blutungen*4 |
*1 Die Wirkungen sind dosisabhängig (können durch Verringerung der Dosis vermieden werden).
*2 Vorübergehende Wirkung.
*3 Beobachtet während der chronischen Behandlung mit Pimobendan bei Hunden mit Mitralklappenerkrankung.
*4 Diese Anzeichen verschwinden, wenn die Behandlung abgesetzt wird.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.