Labiprofen

1 x 100 ml
Injektionslösung
IM
IV

Tierarten

Rind, Schwein und Pferd

Diagnosen

Rinder:

- Zur Linderung von Entzündungen und Schmerzen nach der Geburt, bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und Lahmheit.

- Zur Senkung von Fieber bei Atemwegserkrankungen des Rindes, gegebenenfalls in Kombination mit einer antimikrobiellen Therapie.

- Zur Linderung von Entzündungen, Fieber und Schmerzen bei akuter klinischer Mastitis, gegebenenfalls in Kombination mit einer antimikrobiellen Therapie.

Schweine:

- Zur Senkung von Fieber bei Atemwegserkrankungen und postpartalem Dysgalaktie-Syndrom (Mastitis-Metritis-Agalaktie-Komplex) bei Sauen in Kombination mit antimikrobieller Therapie, wo angebracht. Pferde:

- Linderung von Entzündungen und Schmerzen bei Erkrankungen des Stütz- und

Bewegungsapparates (Lahmheiten, Hufrehe, Arthrose, Synovitis, Sehnenentzündung usw.).

- Linderung postoperativer Schmerzen und Entzündungen.

- Linderung von Bauchschmerzen bei Kolik.

Wartezeit

Rinder:

Essbare Gewebe: 2 Tage

Milch: Null Stunden

Pferde:

Essbare Gewebe: 1 Tag

Milch: Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.

Schweine:

Essbare Gewebe: 3 Tage

Dosierung und Art der Anwendung

Intramuskuläre Anwendung: Rinder, Schweine

Intravenöse Anwendung: Rinder, Pferde

- Rinder:

3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht bzw. 1 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht/täglich, intravenös oder intramuskulär applizieren, vorzugsweise im Nackenbereich.

Die Behandlungsdauer beträgt 1−3 Tage und ist entsprechend der Schwere und Dauer der Symptome festzulegen.

- Schweine:

3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht bzw. 1 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht/täglich, einmalig intramuskulär applizieren. Je nach beobachteter Reaktion und auf der Grundlage der Nutzen- Risiko -Analyse des verantwortlichen Tierarztes kann die Behandlung in Abständen von 24 Stunden für maximal drei Behandlungen wiederholt werden. Jede Injektion ist an einer anderen Stelle zu verabreichen.

- Pferde:

2,2 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht bzw. 0,75 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht/täglich, intravenös applizieren.

Die Behandlungsdauer beträgt 1−5 Tage und ist entsprechend der Schwere und Dauer der Symptome festzulegen. Bei Koliken ist normalerweise eine Injektion ausreichend. Eine zweite Ketoprofen-Dosis erfordert eine erneute klinische Untersuchung.

Nebenwirkungen

Rinder, Schweine:

Unbestimmte Häufigkeit (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)

 

Muskelnekrose1

Erosive und ulzerative Läsionen des

Gastrointestinaltrakts2

Magen- oder Nierenunverträglichkeit

 

Pferd:

Unbestimmte Häufigkeit (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren nicht Daten abschätzbar)

Muskelnekrose1

Erosive und ulzerative Läsionen des

Gastrointestinaltrakts2

Magen- oder Nierenunverträglichkeit3

Reaktionen an der Injektionsstelle4

1. Nach intramuskulärer Injektion, subklinisch, leicht und vorübergehend, allmähliches Abklingen in den Tagen nach Abschluss der Behandlung. Die Verabreichung im Nackenbereich minimiert die Ausdehnung und Schwere dieser Läsionen.

2. Nach wiederholter Verabreichung (aufgrund des Wirkungsmechanismus von Ketoprofen).

3. Bei bestimmten Tieren aufgrund der Wirkung der Hemmung der Prostaglandinsynthese (wie bei allen NSAIDs).

4. Vorübergehend. Beobachtet nach einmaliger Verabreichung des Produkts in der empfohlenen Menge auf extravaskulärem Weg. Verschwand nach 5 Tagen.

Wenn Nebenwirkungen auftreten, muss die Behandlung abgebrochen und der Rat eines Tierarztes eingeholt werden.

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „Kontaktangaben“ der Packungsbeilage angegeben. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite..

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