Ovogest 300
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Pferd, Hund, Katze
Indikationen
Rind: | Ovarialzysten, Auslösung der Ovulation bei verlängerter Brunst bzw. verzögerter Ovulation |
Schwein: | Auslösung der Ovulation |
Pferd: | Auslösung der Ovulation ab dem zweiten Tag der Rosse bei Follikeln über 3 cm Durchmesser |
Hund: | Auslösung der Ovulation bei verzögerter Ovulation |
Katze: | Vorzeitige Beendigung der Raunze |
Wartezeit
Rind, Schwein, Pferd:
Essbare Gewebe und Milch: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Intravenöse, intramuskuläre oder intrazystale Anwendung. Einmalig.
Rind
Ovarialzysten: 3000 I.E. HCG bzw. 10 ml des Tierarzneimittels intravenös oder 500 bis 1500 I.E.
HCG bzw. 1,7 bis 5 ml des Tierarzneimittels intrazystal.
Auslösung der Ovulation bei verlängerter Brunst bzw. verzögerter Ovulation: 1500 bis 3000 I.E. HCG bzw. 5 bis 10 ml des Tierarzneimittels intravenös.
Schwein
Auslösung der Ovulation: 500 I.E. HCG bzw. 1,7 ml des Tierarzneimittels intramuskulär
Pferd
Auslösung der Ovulation ab dem zweiten Tag der Rosse bei Follikeln über 3 cm Durchmesser: 1500 bis 3000 I.E. HCG bzw. 5 bis 10 ml des Tierarzneimittels intramuskulär.
Hund
Auslösung der Ovulation bei verzögerter Ovulation: 100 bis 500 I.E. HCG bzw. 0,33 bis 1,7 ml des Tierarzneimittels intramuskulär am Tag des Deckens.
Katze
Vorzeitige Beendigung der Raunze: 100 bis 500 I.E. HCG bzw. 0,33 bis 1,7 ml des Tierarzneimittels intramuskulär.
Die Injektionslösung ist unmittelbar vor Gebrauch frisch herzustellen. Dazu den gesamten Inhalt des Lösungsmittelbehältnisses in die Durchstechflasche mit dem Pulver überführen und schütteln. Kein anderes Lösungsmittel außer dem mitgelieferten verwenden!
Nebenwirkungen
Rind, Schwein, Pferd, Hund, Katze:
Selten (1 bis 10 Tiere / 10 000 behandelte Tiere): | Anaphylaktische Reaktion1 |
1 bedingt durch Bildung von Antikörpern
Maßnahmen bei anaphylaktischem Schock: Epinephrin (Adrenalin) 0,5 – 1 µg/kg Körpergewicht i.v., bei nachlassender Wirkung wiederholen. Ggf. kurzwirksame Glukokortikoide i.v. oder i.m.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis

STATUS | Im Handel verfügbar |
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