Ovogest 300

5 x 5 ml
Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung
IM
IV
OO

Tierarten

Rind, Schwein, Pferd, Hund, Katze

Indikationen

Rind:

Ovarialzysten, Auslösung der Ovulation bei verlängerter Brunst bzw. verzögerter Ovulation

Schwein:

Auslösung der Ovulation

Pferd:

Auslösung der Ovulation ab dem zweiten Tag der Rosse bei Follikeln über 3 cm Durchmesser

Hund:

Auslösung der Ovulation bei verzögerter Ovulation

Katze:

Vorzeitige Beendigung der Raunze

Wartezeit

Rind, Schwein, Pferd:

Essbare Gewebe und Milch: Null Tage

Dosierung und Art der Anwendung

Intravenöse, intramuskuläre oder intrazystale Anwendung. Einmalig.

Rind

Ovarialzysten: 3000 I.E. HCG bzw. 10 ml des Tierarzneimittels intravenös oder 500 bis 1500 I.E.

HCG bzw. 1,7 bis 5 ml des Tierarzneimittels intrazystal.

Auslösung der Ovulation bei verlängerter Brunst bzw. verzögerter Ovulation: 1500 bis 3000 I.E. HCG bzw. 5 bis 10 ml des Tierarzneimittels intravenös.

Schwein

Auslösung der Ovulation: 500 I.E. HCG bzw. 1,7 ml des Tierarzneimittels intramuskulär

Pferd

Auslösung der Ovulation ab dem zweiten Tag der Rosse bei Follikeln über 3 cm Durchmesser: 1500 bis 3000 I.E. HCG bzw. 5 bis 10 ml des Tierarzneimittels intramuskulär.

Hund

Auslösung der Ovulation bei verzögerter Ovulation: 100 bis 500 I.E. HCG bzw. 0,33 bis 1,7 ml des Tierarzneimittels intramuskulär am Tag des Deckens.

Katze

Vorzeitige Beendigung der Raunze: 100 bis 500 I.E. HCG bzw. 0,33 bis 1,7 ml des Tierarzneimittels intramuskulär.

Die Injektionslösung ist unmittelbar vor Gebrauch frisch herzustellen. Dazu den gesamten Inhalt des Lösungsmittelbehältnisses in die Durchstechflasche mit dem Pulver überführen und schütteln. Kein anderes Lösungsmittel außer dem mitgelieferten verwenden!

Nebenwirkungen

Rind, Schwein, Pferd, Hund, Katze:

Selten

(1 bis 10 Tiere / 10 000 behandelte Tiere):

Anaphylaktische Reaktion1

1 bedingt durch Bildung von Antikörpern

Maßnahmen bei anaphylaktischem Schock: Epinephrin (Adrenalin) 0,5 – 1 µg/kg Körpergewicht i.v., bei nachlassender Wirkung wiederholen. Ggf. kurzwirksame Glukokortikoide i.v. oder i.m.

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

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