Bimacox
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schaf (Lamm)
Rind (Kalb)
Diagnosen
Lämmer:
Zur Vorbeugung von klinischen Symptomen der Kokzidiose verursacht durch Eimeria crandallis und Eimeria ovinoidalis.
Kälber:
Zur Vorbeugung von klinischen Symptomen der Kokzidiose verursacht durch Eimeria bovis und Eimeria zuernii.
Wartezeit
Essbare Gewebe:
Schafe (Lämmer): Null Tage.
Rinder (Kälber): Null Tage.
Nicht bei Tieren anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Vor Gebrauch gut schütteln.
Um eine genaue Dosierung zu gewährleisten, wird empfohlen, ein entsprechend geeichtes Dosiergerät zu verwenden. Dies ist besonders wichtig, wenn kleine Mengen verabreicht werden.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Werden die Tiere eher in Gruppen als individuell behandelt, sollten diese entsprechend ihrem Körpergewicht gruppiert und dosiert werden, um Unter- und Überdosierungen zu vermeiden. 1 mg Diclazuril pro kg Körpergewicht (entspricht 1 ml des Tierarzneimittels pro 2,5 kg Körpergewicht) bei einmaliger oraler Verabreichung.
Dosierungsanleitung:
Körpergewicht (Lämmer und Kälber) | Dosis Volumen 1 mg/kg |
5,0 kg | 2 ml |
7,5 kg | 3 ml |
10,0 kg | 4 ml |
12,5 kg | 5 ml |
15,0 kg | 6 ml |
20,0 kg | 8 ml |
25,0 kg | 10 ml |
50,0 kg | 20 ml |
75,0 kg | 30 ml |
100,0 kg | 40 ml |
150,0 kg | 60 ml |
175,0 kg | 70 ml |
200,0 kg | 80 ml |
Die orale Suspension sollte direkt in das Maul verabreicht werden, wobei ein geeignetes Dosiergerät zu verwenden ist.
Nebenwirkungen
Schafe (Lämmer) und Rinder (Kälber):
Sehr selten (<1 Tier / 10.000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelmeldungen): | Störung des Verdauungstrakts (z. B. Diarrhoe1,2); Lethargie, Festliegen; Unruhe; Neurologische Störung (z. B. Lähmung) |
1 mit möglicher Blutbeimengung.
2 bei einigen behandelten Tieren, obwohl die Oozystenausscheidung auf ein sehr geringes Maß ge-senkt wurde.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.