Cubarmix Equi

1 x 500 g
Pulver zum Eingeben
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Tierarten

Pferd.

Diagnosen

Zur Behandlung von Infektionen, die durch gegenüber der Kombination aus Sulfadiazin und Trimethoprim empfindliche Erreger verursacht werden, wie Infektionen der oberen Atemwege und Wundinfektionen.

Wartezeit

Essbare Gewebe: 6 Monate.

Nicht bei Tieren anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.

Dosierung und Art der Anwendung

Zum Eingeben über das Futter.

Die empfohlene Dosis pro Verabreichung beträgt 30 mg der Wirkstoffkombination pro kg

Körpergewicht, entsprechend 25 mg Sulfadiazin und 5 mg Trimethoprim pro kg Körpergewicht bzw. 62,5 mg Tierarzneimittel/kg Körpergewicht (entspricht 12,5 g Pulver pro 200 kg Körpergewicht), einmal täglich über 5 Tage verabreicht.

Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.

Es wird empfohlen, ein entsprechend kalibriertes Messgerät zu verwenden.

Mit einer kleinen Menge Futter vermischen. Es wird empfohlen, anderes Futter zurückzuhalten, bis das mit dem Tierarzneimittel versetzte Futter vollständig aufgenommen wurde.

Das Tierarzneimittel sollte nur zur Behandlung einzeln gefütterter Tiere verabreicht werden.

Nebenwirkungen

Pferd:

Häufig

(1 bis 10 Tiere / 100 behandelte Tiere):

Störung des Verdauungstrakts (z. B. weicher Kot,

Durchfall, Kolitis)¹

Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden):

Überempfindlichkeitsreaktion (z. B. Urtikaria)

Appetitlosigkeit

Leberfunktionsstörung

Nierenfunktionsstörung, Funktionsstörung der

Nierentubuli²

Hämatologische Effekte (z. B. Anämie, Thrombozytopenie oder Leukopenie) Hämaturie, Kristallurie

¹ Die Behandlung sollte abgebrochen und bei Bedarf eine symptomatische Therapie eingeleitet werden.

² Obstruktion der Nierentubuli.

AT/BE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage oder auf der Primärverpackung.

DE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage oder auf der Primärverpackung.

Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden

oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

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