C-B-Gluconat 24% plus 6%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein
Diagnosen
Akute hypokalzämische Zustände.
Als Unterstützungstherapie bei Allergien, Anaphylaxie, hämorrhagischer Diathese.
Wartezeit
| Rind, Schaf, Ziege, Pferd: | Essbare Gewebe | 0 Tage |
| Milch | 0 Tage | |
| Schwein: | Essbare Gewebe | 0 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zur langsamen intravenösen Anwendung.
Rind akute hypokalzämische Zustände:
40-50 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht
(entsprechend 0,43 – 0,54 mmol Ca2+ und 0,24-0,30 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Unterstützungstherapie bei Allergien, Anaphylaxie, hämorrhagischer Diathese:
25-30 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht
(entsprechend 0,27-0,32 mmol Ca2+ und 0,15-0,18 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Pferd, Kalb, Schaf, Ziege, Schwein
30 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht
(entsprechend 0,32 mmol Ca2+ und 0,18 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von 20-30 min erfolgen.
Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Defizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Eine erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere
Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypokalzämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Hyperkalzämie1, Tachykardie2 Tachypnoe Unruhe Muskelzittern Salivation Störung des Allgemeinbefindens3 |
1 transient
2 nach einer initialen Bradykardie als Zeichen für eine beginnende Überdosierung zu werten. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
3 Kann als verzögerte Nebenwirkung und mit Symptomen einer Hyperkalzämie auch noch 6 – 10 Stunden nach der Infusion auftreten und darf nicht als Rezidiv der Hypokalzämie fehldiagnostiziert werden. Siehe auch 3.10.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die Kontaktdaten sind im letzten Abschnitt der Packungsbeilage angegeben.
Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden
oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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