C-B-Gluconat 38% plus 6%

1 x 500 ml
Infusionslösung
IV

Tierarten

Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein.

Diagnosen

Akute hypokalzämische Zustände.

Als Unterstützungstherapie bei Allergien, Anaphylaxie, hämorrhagischer Diathese.

Wartezeit

Rind, Schaf, Ziege, Pferd:

Essbare Gewebe

Milch

Null Tage

Null Stunden

Schwein: Essbare Gewebe Null Tage

 

Dosierung und Art der Anwendung

Zur langsamen intravenösen Anwendung.

Rind akute hypokalzämische Zustände:

20-30 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht

(entsprechend 0,34 – 0,51 mmol Ca2+ und 0,12-0,18 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)

Unterstützungstherapie bei Allergien, Anaphylaxie, hämorrhagischer Diathese:

15-20 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht

(entsprechend 0,26-0,34 mmol Ca2+ und 0,09-0,12 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)

Pferd, Kalb, Schaf, Ziege, Schwein

15-20 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht

(entsprechend 0,26 – 0,34 mmol Ca2+ und 0,09 – 0,12 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht) Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von 20-30 min erfolgen.

Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Defizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.

Eine erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere

Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypokalzämischen Zustand zurückzuführen ist.

Nebenwirkungen

Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein

Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden):

Hyperkalzämie1,

Tachykardie2

Tachypnoe

Unruhe

Muskelzittern

Salivation

Störung des Allgemeinbefindens3

1 transient

2 nach einer initialen Bradykardie als Zeichen für eine beginnende Überdosierung zu werten. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.

3 Kann als verzögerte Nebenwirkung und mit Symptomen einer Hyperkalzämie auch noch 6 – 10 Stunden nach der Infusion auftreten und darf nicht als Rezidiv der Hypokalzämie fehldiagnostiziert werden. Siehe auch 3.10.

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die Kontaktdaten sind im letzten Abschnitt der Packungsbeilage angegeben.

Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden

oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

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C-B-Gluconat 38% plus 6%
Bela-pharm GmbH & Co
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