Calciuminfusion forte + Mg
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Rind, Schwein, Schaf
Diagnosen
Akute hypocalcämische und/oder hypomagnesiämische Zustände.
Wartezeit
Pferd, Rind, Schaf: essbare Gewebe: Null Tage
Milch: Null Tage
Schwein: essbare Gewebe: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur langsamen intravenösen Anwendung.
Nur klare Lösungen in unversehrten Behältnissen verwenden.
Rind
20-25 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht intravenös
(entsprechend 0,4-0,5 mmol Ca2+ und 0,15-0,18 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Pferd, Kalb, Schaf, Schwein
15 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht intravenös
(entsprechend 0,3 mmol Ca2+ und 0,11 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion der körperwarmen Lösung muss langsam über einen Zeitraum von 20-30 min erfolgen.
Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Defizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Die erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere
Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen/ hypomagnesiämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Pferd, Rind, Schwein, Schaf:
|
Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Bradykardie1,2, Unruhe1, Muskelzittern1, Hypersalivation1, Erhöhte Atemfrequenz1 Erhöhte Herzfrequenz3 Störung des Allgemeinbefindens4 |
1auch bei therapeutischer Dosierung aufgrund einer transienten Hypercalcämie
2 initial,
3nach einer initialen Bradykardie ist dies als Zeichen für eine beginnende Überdosierung zu werten. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
4als verzögerte Nebenwirkung auch noch 6-10 Stunden nach der Infusion auftretend, darf nicht als Rezidiv der Hypocalcämie fehldiagnostiziert werden. Siehe auch unter „3.10 Symptome einer Überdosierung (und gegebenenfalls Notfallmaßnahmen und Gegenmittel)“.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.