Gallimune 303 ND+IB+ART
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hühner (Elterntiere und Junghennen)
Indikationen
Boosterimpfung von Elterntieren und Junghennen nach Impfung mit Lebendimpfstoffen gegen:
- das Newcastle-Krankheit-Virus zur Reduktion des mit dieser Infektion verbundenen Legeleistungsabfalls,
- das Infektiöse Bronchitis-Virus zur Reduktion des mit einer IB-Infektion verbundenen Legeleistungsabfalls, verursacht durch den Stamm Mass41,
- Aviäres Pneumovirus zur Reduktion von Symptomen, die bei Erkrankungen der Atemwege durch eine Pneumovirus-Infektion (Aviäre Rhinotracheitis) auftreten.
Komponenten gegen Newcastle-Krankheit und Infektiöse Bronchitis:
- Beginn der Immunität: 4 Wochen nach Impfung;
- Dauer der Immunität: eine Legeperiode.
Komponente gegen Aviäre Rhinotracheitis:
- Beginn der Immunität: 14 Wochen nach Impfung,
- Dauer der Immunität: eine Legeperiode.
Wartezeit
Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Eine Dosis (0,3 ml) ist ab einem Alter von 18 Wochen und mindestens 4 Wochen nach der Vorimpfung (Priming) mit den Lebendimpfstoffen gegen Newcastle-Krankheit (Stamm Hitchner B1 oder VG/GA), Infektiöse Bronchitis (Stamm Mass H120) und Aviäres Pneumovirus (Stamm PL21) intramuskulär zu verabreichen.
Vor Gebrauch gut schütteln.
Übliche aseptische Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Keine Spritzen mit Naturgummi oder Butylelastomer-Kolben verwenden. Nur steriles Impfbesteck, inklusive Nadeln und Spritzen verwenden.
Nebenwirkungen
Nach der Injektion einer Dosis des Impfstoffes waren keine palpierbaren Reaktionen zu erkennen.
Läsionen, verbunden mit dem öligen Adjuvans, wurden histologisch sehr häufig (bei 87 % der Fälle) drei Wochen nach der Injektion in klinischen Studien festgestellt (z.B. kleine Mengen von Rückständen des öligen Adjuvans und gelegentlich aseptische Mikroabszesse).
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
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Zul.-Nr. | PEI.V.01041.01.1 |
STATUS | Im Handel verfügbar |