Humocarb
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Schwein, Schaf, Ziege, Hund, Katze, Ziervogel
Diagnosen
Zur Therapie und Metaphylaxe von Magen- und Darmerkrankungen wie
• Unspezifische Durchfälle (z.B. ernährungsbedingt) oder infektiöse (durch Bakterien oder Viren verursachte) Durchfälle
• Verdauungsstörungen aufgrund von Fäulnis- und Gärungsprozessen (Dyspepsie) sowie Stoffwechselstörungen, die durch Umstellung, Futterwechsel, Fehlfütterung oder verminderte Futteraufnahme bedingt sind
• Normalisierung der obligaten bakteriellen Magen-Darm-Flora und der davon abhängigen Regenerierung des Stoffwechsels
• Entfernung bestimmter, mit dem Futter aufgenommener schädlicher Verbindungen (z.B. Pilzgifte,
Pestizid- bzw. Schwermetallbelastungen) sowie erst im Magen-Darm-Bereich gebildeter Schadstoffe oder deren Umwandlungsprodukte
Wartezeit
Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen: | essbare Gewebe: | Null Tage |
Milch: | Null Stunden | |
Schweine: | essbare Gewebe: | Null Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter.
Therapie:
Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd: 0,3 - 0,5 g des Tierarzneimittels pro kg
Körpergewicht pro Tag
Behandlungsdauer: 7 - 15 Tage
Hund, Katze: 0,5 - 1 g des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht
pro Tag
Behandlungsdauer: 5 - 10 Tage
Ziervögel: 1 g des Tierarzneimittels in 10 ml Wasser einmischen
und tropfenweise mehrmals täglich eingeben. Behandlungsdauer: 5 Tage
Bei anfälligen Tieren insbesondere Jungtieren bei Futterumstellung bzw. Umstallung ist die halbe therapeutische Dosis über 10 bis 20 Tage ausreichend.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird. Dazu ist das Pulver vor jeder Applikation in einen Teil des Futters frisch einzumischen und vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Bei Tieren mit schweren Durchfallerkrankungen sollte der Tierarzt zusätzliche therapeutische Maßnahmen ergreifen.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels.
Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage oder auf der Primärverpackung.
Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/zu finden
oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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