Kalzibosel
ATC-Code
Tierarten
Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen
Indikationen
Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen:
hypocalcämische Gebärparese, hypocalcämische Tetanien, Eklampsie
Wartezeit
Rind, Schaf, Ziege, Pferd: | |
essbare Gewebe: | 0 Tage |
Milch: | 0 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zur langsamen intravenösen und subkutanen Anwendung.
Rind:
0,5 ml Kalzibosel pro kg Körpergewicht langsam intravenös
(entsprechend 0,24 mmol Ca2+/kg Körpergewicht)
Bei akuter Gebärparese im Bedarfsfall zusätzlich 0,5 ml Kalzibosel pro kg Körpergewicht subkutan (Gesamtdosis 1 ml Kalzibosel pro kg Körpergewicht, entsprechend 0,48 mmol Ca2+/kg Körpergewicht).
Pferd, Kalb, Schaf, Ziege:
0,5 ml Kalzibosel pro kg Körpergewicht langsam intravenös
(entsprechend 0,24 mmol Ca2+/kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von 20 - 30 min erfolgen. Bei subkutaner Anwendung ist die Menge pro Injektionsstelle auf 50 ml zu begrenzen, höhere Infusionsvolumina sind auf mehrere Stellen zu verteilen.
Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Calciumdefizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Eine erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Auch bei therapeutischer Dosierung kann es zu einer transienten Hypercalcämie kommen, die sich wie folgt zeigt:
Initiale Bradykardie; Unruhe, Muskelzittern, Salivation; Erhöhung der Atemfrequenz.
Ein Anstieg der Herzfrequenz nach einer initialen Bradykardie ist als Zeichen für eine beginnende Überdosierung zu werten. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
Verzögerte Nebenwirkungen können in Form von Störungen des Allgemeinbefindens und mit Symptomen einer Hypercalcämie auch noch 6 - 10 Stunden nach der Infusion auftreten und dürfen aufgrund der Ähnlichkeit der Symptome nicht als Rezidiv der Hypocalcämie fehldiagnostiziert werden. Siehe auch unter „Hinweise für den Fall der Überdosierung“.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Kalzibosel sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
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Zul.-Nr. | 6583361.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |