Kalzibosel
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Rind, Schaf, Ziege
Diagnosen
Hypocalcämische Gebärparese, hypocalcämische Tetanien, Eklampsie
Wartezeit
Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde:
Essbare Gewebe: Null Tage.
Milch: Null Stunden.
Dosierung und Art der Anwendung
Langsame intravenöse und subkutane Anwendung.
Rind:
0,5 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht langsam intravenös (entsprechend 0,24 mmol Ca2+/kg Körpergewicht)
Bei akuter Gebärparese im Bedarfsfall zusätzlich 0,5 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht subkutan (Gesamtdosis 1 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht, entsprechend 0,48 mmol Ca2+/kg Körpergewicht).
Pferd, Kalb, Schaf, Ziege:
0,5 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht langsam intravenös (entsprechend 0,24 mmol Ca2+/kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von 20 - 30 min erfolgen. Bei subkutaner Anwendung ist die Menge pro Injektionsstelle auf 50 ml zu begrenzen, höhere Infusionsvolumina sind auf mehrere Stellen zu verteilen.
Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Calciumdefizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Eine erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere
Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Pferd, Rind, Schaf, Ziege:
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Bradykardie1,2; Unruhe1, Muskelzittern1, Hypersalivation1; erhöhte Atemfrequenz1; erhöhte Herzfrequenz3; Störung des Allgemeinbefindens4; |
1 infolge transienter Hypercalcämie auch bei therapeutischer Dosierung
2 initial
3 nach initialer Bradykardie, als Zeichen für eine beginnende Überdosierung. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
4 mit Symptomen einer Hypercalcämie, verzögert bis zu 6 - 10 Stunden nach der Infusion. Nicht als Rezidiv der Hypocalcämie fehldiagnostizieren. Siehe auch 3.10.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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