Lincobel S
ATC-Code
Tierarten
Schwein
Indikationen
Zur Behandlung von durch Lincomycin-empfindliche Erreger hervorgerufenen Infektionskrankheiten bei Schweinen:
Akute und chronische Infektionen im Bereich des Respirationstraktes, MykoplasmenInfektionen.
Wartezeit
Schwein: Essbare Gewebe: 7 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intramuskulären Injektion.
Schwein:
10 mg Lincomycinhydrochlorid-Monohydrat/ kg KGW/ Tag entspr. 0,9 ml Lincobel S/ 20 kg KGW / Tag Dosierungsintervall 24 Stunden
Bei eingeschränkter Nierenfunktion oder Leberfunktionsstörung ist die Dosis zu reduzieren.
Die Behandlungsdauer sollte mindestens 3 Tage betragen. Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitsbildes eingetreten sein, ist eine Therapieumstellung notwendig.
Nebenwirkungen
Nach Lincomycin-Gabe können gelegentlich Diarrhöe, Erbrechen und Anorexie selten Hautrötungen und Unruhe auftreten. Allergische Reaktionen und neuromuskuläre Blockaden treten in Einzelfällen auf. Die intramuskuläre Gabe kann geringgradige lokale Irritationen zur Folge haben.
In Einzelfällen wurden zusätzlich Agranulozytose, Leukopenie, Thrombozytopenie, Anstieg der AST-Aktivität im Serum, Beeinflussung der Reizleitungsgeschwindigkeit im Herzen sowie Hypotension beobachtet.
Bei kurz nach Behandlungsbeginn auftretenden gastrointestinalen Störungen oder einer Verstärkung bereits vorhandener Durchfälle ist ein Therapieabbruch bzw. –wechsel angezeigt.
Im Falle des Auftretens von Nebenwirkungen ist das Arzneimittel abzusetzen und es ist entsprechen symptomatisch zu behandeln.
Bei Anaphylaxie: Adrenalin (Epinephrin) und Glukokortikoide i.v.;
bei allergischen Hautreaktionen Antihistaminika und/oder Glukokortikoide.
Eine neuromuskuläre Blockade kann durch Calcium nur partiell aufgehoben werden. Indirekt wirksame Parasympathomimetika (z.B. Neostigmin) sind kaum oder gar nicht wirksam.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Lincobel S sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite: http://www.vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 6932548.00.00 |
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