Resflor vet.
ATC-Code
Tierarten
Rind
Diagnosen
Zur Behandlung von fieberhaften Infektionen der Atemwege, die durch Mannheimia haemolytica, Pasteurella multocida, Mycoplasma bovis oder Histophilus somni verursacht werden.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 46 Tage
Milch:
Da keine Wartezeit für Milch vorliegt, darf das Tierarzneimittel nicht bei Tieren angewendet werden, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Es darf nicht bei Tieren angewendet werden, die innerhalb der folgenden zwei Monate kalben und deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur subkutanen Anwendung.
40 mg Florfenicol/kg und 2,2 mg Flunixin/kg (2 ml/15 kg Körpergewicht) werden als einmalige Injektion verabreicht.
Es sollten nicht mehr als 10 ml an eine Injektionsstelle appliziert werden.
Es wird empfohlen, Tiere im frühen Stadium der Erkrankung zu behandeln und den Behandlungserfolg 48 Stunden nach der Injektion zu beurteilen.
Die entzündungshemmende Komponente des Tierarzneimittels, Flunixin, kann mögliche Resistenzen gegenüber Florfenicol in den ersten 24 Stunden nach der Injektion überdecken.
Falls die klinischen Symptome der respiratorischen Erkrankung anhalten oder zunehmen oder falls ein Rückfall auftritt, sollte die Behandlung durch ein anderes Antibiotikum fortgesetzt werden, bis die klinische Symptomatik abgeklungen ist.
Die Injektion sollte nur im Nackenbereich vorgenommen werden.
Vor jeder Dosisentnahme Gummistopfen reinigen und eine trockene, sterile Kanüle sowie Spritze verwenden.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Nebenwirkungen
Rind:
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Sehr häufig (> 1 Tier / 10 behandelte Tiere): |
Schwellung an der Injektionsstelle[1] |
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Sehr selten (< 1 Tier / 10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Anaphylaktische Reaktion[2] |
über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.“
AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Siehe auch Abschnitt „Kontaktangaben“ der Packungsbeilage.
EMA Kategorisierung
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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