T 61
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund, Katze, Nerz, Rind, Pferd, Schwein, Taube, Ziervögel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere
Indikationen
Euthanasie
Wartezeit
Hinweis:
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln oder von Tierfutter dienen.
Mit T 61 getötete Tiere unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Tierkörperbeseitigungsgesetz.
Dosierung und Art der Anwendung
Intravenöse Injektion
Anwendung soll nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier erfolgen.
Hund: | 0,3 ml T 61 pro kg Körpergewicht (KGW) |
Pferd, Schwein, Rind: | 4 bis 6 ml T 61 pro 50 kg KGW |
Die Injektion soll zügig, aber nicht zu schnell erfolgen.
Intrakardiale Injektion
Anwendung soll nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier erfolgen.
Hund: | 0,3 ml T 61 pro kg Körpergewicht (KGW) |
Intrapulmonale Injektion
Anwendung soll nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier erfolgen.
Hund bis 10 kg: | 0,7 bis 1,0 ml T 61 pro kg KGW |
Hund über 10 kg: | 10 bis 20 ml T 61 je nach Gewicht des Tieres |
Die günstigste Stelle für die intrapulmonale Injektion befindet sich im oberen Brustkorbdrittel, dicht hinter dem kaudalen Rand des Schulterblattes. Eine ausreichend lange und scharfe Kanüle sollte etwas ruckartig schräg in Richtung auf den Ellbogenhöcker der anderen Körperseite eingestochen werden.
Katze unter 5 kg: | 3-5 ml T 61 pro Tier |
Katze über 5 kg: | 10 ml T 61 pro Tier |
Die Injektion erfolgt am zweckmäßigsten bei Bauchlage des Tieres, mit einer ausreichend langen und scharfen Kanüle, etwa 2 bis 3 cm unterhalb der Wirbelsäule im mittleren Teil des Brustraumes schräg nach vorn in Richtung auf den Ellbogenhöcker der anderen Körperseite.
Nerz: | 0,5 bis 1,0 ml T 61 pro Tier |
Taube, Ziervögel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere: | 0,5 bis 2 ml T 61 pro Tier |
Nebenwirkungen
In sehr seltenen Fällen kann es nach Applikation von T61 zu Konvulsionen oder Exzitationen des Tieres kommen.
Gelegentlich verzögert eintretender Herzstillstand.
Hinweis:
Histopathologische Veränderungen wie Endothelschäden, Lungenstauung, Lungenödem, Hämolyse.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von T61 sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter oben genannter Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet.uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 6489202.00.00 |
PZN | 3814039 |
STATUS | Im Handel verfügbar |