Ursocyclin
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Schaf
Indikationen
Zur Behandlung von Infektionskrankheiten, die durch oxytetracyclinempfindliche Erreger hervorgerufen werden:
Schweine, Rinder: Pneumonien und Bronchopneumonien, die auf Begleitinfektionen (Superinfektionen) mit oxytetracyclinempfindlichen Erregern beruhen.
Schweine: akute Eperythrozoonoseanfälle
Schafe: ansteckendes Verlammen (Chlamydienabort)
Wartezeit
Schwein: Essbare Gewebe: 21 Tage
Rind, Schaf: Essbare Gewebe: 21 Tage
Milch: 6 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intramuskulären Anwendung.
Schweine, Schafe:
20 mg Oxytetracyclin pro 1 kg Körpergewicht (KGW) entsprechend 1 ml Ursocyclin 10% pro inj. pro 5 kg KGW.
Falls erforderlich, ist die Behandlung nach 2 Tagen zu wiederholen.
Rinder:
8 mg Oxytetracyclin pro 1 kg KGW entsprechend 4 ml Ursocyclin 10% pro inj. pro 50 kg KGW.
Die Behandlung erfolgt dreimal im Abstand von 24 Stunden.
Die Injektion erfolgt intramuskulär, beim Schwein vorzugsweise in die seitliche Halsmuskulatur. Der Kanülendurchmesser soll 1,2 mm nicht überschreiten. Die Injektion ist streng gewichtsbezogen vorzunehmen.
Nicht mehr als 10 ml Ursocyclin 10% pro inj. an einer Stelle injizieren.
Wiederholungsbehandlungen sollten jeweils an einer anderen Injektionsstelle erfolgen.
Nebenwirkungen
Rind, Schwein, Schaf:
Häufig (1 bis 10 Tiere / 100 behandelte Tiere): | Photodermatitis[1] |
Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere): | Allergische Reaktionen[2] |
Unbestimmte Häufigkeit: | Störung der gastrointestinalen Flora[3], Nierenfunktionsstörung[4], Leberschädigung, Sensibilisierungsstörungen und Entzündungsreaktionen an der Injektionsstelle5, Hemmung der Kalzifizierung und Braungelbfärbung der Zähne6 |
5tierartlich unterschiedliche Ausprägung
6während Trächtigkeit und Laktation, daher strenge Indikationsstellung erforderlich
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die Kontaktdaten sind im letzten Abschnitt der
Packungsbeilage angegeben. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der
Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail
(uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis

STATUS | Im Handel verfügbar |
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