Ursolyt G
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind (Kalb), Schwein (Ferkel)
Diagnosen
Lösung zur oralen Rehydratation für die Behandlung von leichten bis mittelschweren Dehydratationen und Elektrolytverlusten bei Kälbern und Ferkeln mit Durchfall.
Kalb: | bis zum Alter von 8 Wochen |
Ferkel: | vornehmlich in den ersten 10 Lebenstagen |
Wartezeit
Rind (Kalb), Schwein (Ferkel): Essbare Gewebe: 0 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Eingeben
35 g Ursolyt G oral werden in 1 Liter Trinkwasser gelöst. Die Lösung ist täglich vor Gebrauch frisch herzustellen.
Die Lösung sollte nach dem Auftreten erster klinischer Symptome eines Durchfalls wie folgt verabreicht werden:
Kalb:
Die zu verabreichende Milchmenge wird entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung vermindert. Der fehlende Flüssigkeitsanteil wird durch Ursolyt G oral Lösung ersetzt. Die Aufnahme der Lösung soll zeitlich nach der Milchaufnahme erfolgen, die Mischung mit Milch soll unterbleiben.
Ist bei mittelgradigen oder schweren Durchfällen ein vollständiger Milchentzug erforderlich, darf die alleinige Verabreichung der Lösung maximal einen Tag lang erfolgen (maximal zwei aufeinander folgende Mahlzeiten).
Nach der Besserung des Durchfalls wird der Übergang zur Normaltränke innerhalb von 2 – 3 Mahlzeiten durch allmähliche Erhöhung der Milchmenge vollzogen.
Gegebenenfalls sollte die Lösung mittels einer Saugflasche verabreicht werden.
Vorteilhaft ist es, den Kälbern zwischen den Mahlzeiten zusätzlich gebrauchsfertige Ursolyt G oral Lösung zur Vermeidung erhöhter Flüssigkeits- und Elektrolytverluste anzubieten.
Ferkel:
Dem gesamten Wurf ist reine Lösung ad libitum anzubieten.
Sollte innerhalb von drei Tagen keine Besserung eintreten und bei klinischen Anzeichen einer Exsikkose sollte ein Tierarzt hinzugezogen werden.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Ursolyt G oral sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr.39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (OnlineFormular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).