Antisedan vet.
ATC-Code
Tierarten
Hund, Katze
Diagnosen
Aufhebung der sedativen Wirkung von Medetomidin- oder Dexmedetomidinhydrochlorid bei Hund und Katze durch den spezifischen α-2-Antagonisten Atipamezolhydrochlorid.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur einmaligen intramuskulären Anwendung.
Atipamezolhydrochlorid wird im Allgemeinen 15 bis 60 Minuten nach Medetomidin- oder Dexmedetomidinhydrochlorid verabreicht.
Für Hunde und Katzen wird die Erholungszeit/Aufwachphase auf etwa 5 Minuten verkürzt. Ungefähr 10 Minuten nach der Verabreichung des Tierarzneimittels werden die Tiere wieder mobil.
Bei Hunden: Die Dosierung von Atipamezol – gemessen in µg/kg Körpergewicht – entspricht der 5fachen Dosis des vorher verabreichten Medetomidins und der 10-fachen Dosis des vorher verabreichten Dexmedetomidins.
Bezogen auf das zu verabreichende Dosisvolumen (in ml) wird Antisedan in der gleichen Menge verabreicht wie zuvor die Sedativa Domitor oder Dexdomitor 0,5 mg/ml. Mit Bezug auf Dexdomitor 0,1 mg/ml beträgt die Menge von Antisedan ein Fünftel (1/5) des zuvor verabreichten Dosisvolumens dieses Sedativums.
Bei Katzen: Die Dosierung von Atipamezol – gemessen in µg/kg Körpergewicht – entspricht der 2,5fachen Dosis von Medetomidin und der 5-fachen Dosis von Dexmedetomidin.
Bezogen auf das zu verabreichende Dosisvolumen (in ml) wird bei Katzen das Tierarzneimittel Antisedan in der halben (1/2) Menge verabreicht wie zuvor die Sedativa Domitor oder Dexdomitor 0,5 mg/ml. Bezüglich Dexdomitor 0,1 mg/ml beträgt die Menge von Antisedan ein Zehntel (1/10) des zuvor verabreichten Dosisvolumens dieses Sedativums.
Dosierungsbeispiele:
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Domitor Dosierung |
Dexdomitor 0,5 mg/ml Dosierung |
Dexdomitor 0,1 mg/ml Dosierung |
Antisedan Dosierung |
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40 µg/kg |
20 µg/kg |
20 µg/kg |
200 µg/kg |
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entspricht 0,4 ml/10 kg |
entspricht 0,4 ml/10 kg |
entspricht 2,0 ml/10 kg |
entspricht 0,4 ml/10 kg |
Hunde:
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Domitor Dosierung |
Dexdomitor 0,5 mg/ml Dosierung |
Dexdomitor 0,1 mg/ml Dosierung |
Antisedan Dosierung |
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80 µg/kg |
40 µg/kg |
40 µg/kg |
200 µg/kg |
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entspricht 0,4 ml/5 kg |
entspricht 0,4 ml/5 kg |
entspricht 1,0 ml/3 kg* |
entspricht 0,2 ml/5 kg 0,1 ml/3 kg |
Katzen:
*Für Katzen mit einem Körpergewicht von über 3 kg wird Dexdomitor 0,5 mg/ml empfohlen.
Darüber hinaus kann das Tierarzneimittel zur Antagonisierung verwendet werden, wenn das Tier mit einer Kombination aus Ketamin und Medetomidin oder Dexmedetomidin sediert wurde.
In diesem Fall entspricht die Dosierung des Tierarzneimittels derjenigen, die für die Antagonisierung nach alleiniger Verabreichung von Medetomidin oder Dexmedetomidin verwendet wird; das Tierarzneimittel sollte jedoch nicht früher als 30 bis 40 Minuten nach der Verabreichung von Ketamin angewendet werden.
Nebenwirkungen
Hund, Katze
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Gelegentlich (1 bis 10 Tiere / 1 000 behandelte Tiere): |
Hyperaktivität Tachykardie vermehrter Speichelfluss Lautäußerung Muskelzittern unwillkürlicher Kotabsatz |
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Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere): |
Erbrechen verstärkte Atmung unwillkürlicher Harnabsatz mangelnde Wirksamkeit* |
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Niedriger Blutdruck** |
* oder erneute Sedierung
** vorübergehend, tritt während der ersten 10 Minuten nach Injektion auf.
Bei Katzen sollten bei Gebrauch einer niedrigen Dosis zur partiellen Aufhebung der Medetomidin- bzw. Dexmedetomidin-Wirkung (auch nach vollständigem Erwachen) Maßnahmen zur Vorbeugung einer möglichen Hypothermie getroffen werden.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite http://www-vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.