Flukiver
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rinder, Schafe
Indikationen
Schaf:
- Infektion mit adulten Fasciola hepatica
- Infektionen mit Larval- und Adultstadien von Haemonchus contortus einschließlich Benzimidazolresistenter Stämme; gegen ältere unreife Stadien des Leberegels besteht eine Teilwirkung; gegen Haemonchus eine Residualwirkung von wenigstens 6 Wochen
- Zur Reduktion des Befalls mit Larvalstadien von Oestrus ovis
Rind:
- Infektionen mit adulten Fasciola hepatica
Wartezeit
Rind: Essbare Gewebe: 28 Tage
Nicht zugelassen für die Anwendung bei Rindern, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, einschließlich während der Trockenstehzeit. Nicht während der zweiten Hälfte der Tragezeit bei Färsen anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Schaf: Essbare Gewebe: 42 Tage
Nicht zugelassen für die Anwendung bei Mutterschafen, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, einschließlich während der Trockenstehzeit. Nicht innerhalb 1 Jahres vor der ersten Ablammung bei Mutterschafen anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Vor Gebrauch gut schütteln.
Die Dosierung beträgt 10 mg Closantel pro kg Körpergewicht als Einmalgabe, dies entspricht 1 ml Flukiver pro 5 kg Körpergewicht.
Flukiver wird einmalig, entweder mit einer Eingabespritze oder einem Drencher über das Maul eingegeben.
Um die Verabreichung einer korrekten Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt und die Genauigkeit der Dosiervorrichtung geprüft werden.
Soweit Tiere gemeinsam und nicht individuell behandelt werden, sollten sie entsprechend ihrem Körpergewicht in Gruppen eingeteilt und dosiert werden, um Unter- oder Überdosierungen zu vermeiden.
Nebenwirkungen
In sehr seltenen Fällen können Hypersensitivitätsreaktionen bei der Anwendung des Produktes auftreten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung vom o.g. Arzneimittel sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 30725.00.00 |
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