Sulfadiazin + Trimethoprim 15%
ATC-Code
Tierarten
Rind (Kalb), Pferd (Fohlen), Schwein (Läufer, Ferkel)
Indikationen
Zur Behandlung von Infektionskrankheiten im frühen Stadium der Infektion, die durch Sulfadiazin- und Trimethoprim-empfindliche Erreger hervorgerufen sind:
Primär- und Sekundärinfektionen des:
- Atmungsapparates
- Magen-Darm-Traktes
- Harn- und Geschlechtsapparates
- der Haut und der Gelenke
- der Augen und der Ohren.
Die Anwendung von Sulfadiazin + Trimethoprim 15% sollte unter Berücksichtigung eines Antibiogramms erfolgen.
Wartezeit
Kalb, Fohlen, Läufer (Ferkel): Essbare Gewebe: 10 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Pulver zum Eingeben / Zum Eingeben über das Futter.
Nachstehende Dosierungsangaben beziehen sich auf die Menge an Gesamtwirkstoff aus Sulfadiazin + Trimethoprim im vorgegebenen Mischungsverhältnis 5 + 1.
Kalb, Fohlen, Läufer:
30 mg/kg KGW / Tag, verteilt auf zwei gleich große Dosen morgens und abends, entspr. 1 g Pulvermischung/10 kg KGW / Verabreichung.
Ferkel:
20 mg/kg KGW / Tag, verteilt auf zwei gleich große Dosen morgens und abends, entspr. 0,67 g Pulvermischung /10 kg KGW / Verabreichung.
Die benötigten Mengen des Pulvers sind abzuwiegen.
Dauer der Anwendung: 3 – 5 Tage.
Die angegebenen Dosierungen gelten nur bei vorliegender Empfindlichkeit der Erreger gegen beide Einzelkomponenten.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Das Pulver zum Eingeben ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters frisch einzumengen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird und ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen. Um eine gleichmäßige Futteraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Futterplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Nach Behandlungsende sind die Futtertröge und Kotplätze gründlich zu reinigen.
Nach Abklingen der Krankheitserscheinungen sollte Sulfadiazin + Trimethoprim 15% noch mindestens 2 Tage weiter verabreicht werden.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder Tieren mit Inappetenz sollte initial einem parenteral zu verabreichendem Präparat der Vorzug gegeben werden.
Sollte nach maximal 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung eingetreten sein, so wird die Fortsetzung der Behandlung nur nach Sicherstellung der Erregersensitivität durch ein Antibiogramm empfohlen; ggf. ist eine Therapieumstellung erforderlich.
Nebenwirkungen
Die orale Verabreichung hoher Dosen kann zu Verdauungsstörungen führen.
Sensibilisierungsreaktionen (z.B. Exantheme, Fieber).
Blutbildveränderungen sind nur in Einzelfällen beschrieben worden.
Nieren- und Leberschädigungen.
Bei Schweinen (Jungtieren) ist bei länger dauernder Behandlung ein hämorrhagisches Syndrom mit Todesfällen beschrieben worden. Die Behandlung ist daher auf die vorgeschriebene Dauer zu begrenzen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist bei Schweinen während der Behandlung die gleichzeitige prophylaktische Vitamin-K-Supplementierung sinnvoll. Einstreulose Flatdeckhaltung sowie Ganzspaltenböden verhindern die Koprophagie und damit die Aufnahme von Vitamin K; Diese Haltungsformen stellen einen prädisponierenden Faktor dar.
Insbesondere bei lang anhaltender Behandlung mit Sulfonamiden kann es gelegentlich zu auf Kristallausfällung hinweisenden Symptomen (Hämaturie, Kristallurie, Nierenkoliken, zwanghafter Harnabsatz) kommen. Bei auf Kristallausfällung hinweisenden Symptomen ist die Behandlung mit Sulfonamiden sofort abzubrechen und Flüssigkeit, u. U. mit Zusatz von Natriumbikarbonat, zu verabreichen.
Beim Auftreten von allergischen Reaktionen, ist das Arzneimittel sofort abzusetzen und symptomatisch zu behandeln:
Bei Anaphylaxie: Epinephrin (Adrenalin) und Glukokortikoide. | |
Bei allergischen Hautreaktionen: Antihistaminika und/oder Glukokortikoide. |
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Sulfadiazin + Trimethoprim 15% sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 400017.00.00 |
PZN | 16536932 |
STATUS | Im Handel verfügbar |