Cefokel
ATC-Code
Tierarten
Schwein und Rind
Indikationen
Infektionen, die durch Ceftiofur-empfindliche Bakterien hervorgerufen werden:
Schweine:
Zur Behandlung bakterieller Atemwegserkrankungen unter Beteiligung von Pasteurella multocida, Actinobacillus pleuropneumoniae und Streptococcus suis.
Rinder:
Zur Behandlung bakterieller Atemwegserkrankungen unter Beteiligung von Mannheimia haemolytica (früher Pasteurella haemolytica), Pasteurella multocida und Histophilus somni (früher Haemophilus somnus).
Zur Behandlung von interdigitaler Nekrobazillose (Panaritium/Ballenfäule) unter Beteiligung von Fusobacterium necrophorum und Bacteroides melaninogenicus (Porphyromonas asaccharolytica).
Zur Behandlung der bakteriellen Komponente der akuten post-partalen (puerperalen) Metritis innerhalb von 10 Tagen nach dem Abkalben, verursacht durch Ceftiofurempfindliche Escherichia coli, Arcanobacterium pyogenes und Fusobacterium necrophorum. Die Indikation ist auf Fälle beschränkt, in denen die Behandlung mit einem anderen Antibiotikum versagt hat.
Wartezeit
Schweine:
Essbare Gewebe: 5 Tage.
Rinder:
Essbare Gewebe: 8 Tage.
Milch: 0 Stunden.
Dosierung und Art der Anwendung
Schweine:
3 mg Ceftiofur pro kg Körpergewicht intramuskulär, entsprechend 1 ml pro 16 kg Körpergewicht und Tag an 3 aufeinander folgenden Tagen.
Rinder:
Atemwegserkrankungen: 1 mg Ceftiofur pro kg Körpergewicht subkutan, entsprechend 1 ml pro 50 kg Körpergewicht und Tag an 3 bis 5 aufeinander folgenden Tagen. Akute interdigitale Nekrobazillose: 1 mg pro kg Körpergewicht subkutan, entsprechend 1 ml pro 50 kg Körpergewicht und Tag an 3 aufeinander folgenden Tagen.
Akute post-partale (puerperale) Metritis innerhalb von 10 Tagen nach dem Abkalben: 1 mg pro kg Körpergewicht subkutan, entsprechend 1 ml pro 50 kg Körpergewicht und Tag an 5 aufeinander folgenden Tagen.
Vor Gebrauch die Flasche mindestens 30 Sekunden lang kräftig schütteln, bis das Tierarzneimittel ausreichend resuspendiert ist. Nach dem Schütteln sollte der Flascheninhalt betrachtet werden, um sicherzustellen, dass das Tierarzneimittel in Suspension gebracht wurde. Die Abwesenheit eines Sediments kann durch Umkehren der Flasche und Betrachten des Inhalts durch den Flaschenboden beurteilt werden.
Das maximal empfohlene Injektionsvolumen an einer Injektionsstelle beträgt 4 ml bei Schweinen und 6 ml bei Rindern. Aufeinander folgende Injektionen sind an unterschiedlichen Injektionsstellen zu verabreichen.
Der Flaschenstopfen darf nicht mehr als 66-mal durchstochen werden.
Bei Behandlung der akuten postpartalen Metritis kann in einigen Fällen eine zusätzliche unterstützende Therapie erforderlich sein.
Nebenwirkungen
Es können dosisunabhängige Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Gelegentlich können allergische Reaktionen (z. B. Hautreaktionen und Anaphylaxie) auftreten. Bei Auftreten einer allergischen Reaktion ist die Behandlung abzusetzen.
Bei einigen Schweinen wurden an der Injektionsstelle bis zu 20 Tage nach der Injektion leichte Reaktionen, wie Verfärbungen von Faszie oder Fett, beobachtet. Bei Rindern wurden an der Injektionsstelle leichte entzündliche Reaktionen, wie Gewebsödeme und Verfärbungen des subkutanen Gewebes und/oder der oberflächlichen Muskelfaszie, beobachtet. Diese Veränderungen bilden sich innerhalb von 10 Tagen nach der Injektion zurück; gleichwohl können leichte Gewebeverfärbungen bis zu 28 Tage und mehr bestehen bleiben.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Cefokel 50 mg/ml, Injektionssuspension für Schweine und Rinder sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://www.vetuaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 401801.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |