Dermastitis Blocker
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind (laktierende Kühe)
Indikationen
Zitzendesinfektion als Teil einer Strategie zur Verringerung des Auftretens von Mastitiden bei laktierenden Rindern (Mastitisprophylaxe).
Wartezeit
Essbare Gewebe: Null Tage
Milch: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur Zitzenbehandlung.
Die Lösung sollte unverdünnt angewendet werden, unter Verwendung des entsprechenden Zitzentauchbechers.
Der Becher sollte mindestens 5 ml der Tauchlösung enthalten. Tauchen Sie jede Zitze direkt nach dem Melken ein und stellen Sie sicher, dass die Zitze über drei Viertel ihrer Länge vollständig benetzt wird. Den Becher, wenn nötig, nachfüllen. Der Becher sollte nach jedem Melken geleert und vor der Wiederverwendung gründlich gereinigt werden. Das Tierarzneimittel ist als Zitzentauchmittel nach dem Melken vorgesehen und kann bis zu zweimal täglich angewendet werden. Die Dauer der Anwendung ist zeitlich unbegrenzt.
Zur Anwendung des Tierarzneimittels sollten das Euter und die Zitzen vor dem Melken sorgfältig mit einem geeigneten feuchten Tuch gereinigt und die Zitzen abgetrocknet werden.
Nebenwirkungen
Die chronische Einwirkung von Iod kann zu Iodallergien (Iodekzem) führen. Allergische Reaktionen gegenüber Iod können sich als allergische Hautreaktionen oder in seltenen Fällen als anaphylaktischer Schock manifestieren.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1.000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Dermastitis-Blocker sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 – 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://www.vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 401719.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |