Kesium (25 - 40 kg)
ATC-Code
Tierarten
Diagnosen
Wartezeit
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Die empfohlene Dosis des Tierarzneimittels beträgt 10 mg Amoxicillin / 2,5 mg Clavulansäure pro kg Körpergewicht zweimal täglich oral bei Hunden, d. h. 1 Tablette pro 40 kg Körpergewicht alle 12 Stunden, gemäß der folgenden Tabelle:
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Körpergewicht (kg) |
Anzahl Tabletten zweimal täglich |
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> 15,0 bis 20,0 |
½ |
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> 20,0 bis 25,0 |
Kesium 200 / 50 mg verwenden |
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> 25,0 bis 40,0 |
1 |
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> 40,0 bis 60,0 |
1 ½ mg |
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> 60,0 bis 80,0 |
2 |
Bei schweren Infektionen kann die Dosis nach tierärztlicher Anweisung auf 20 mg Amoxicillin / 5 mg Clavulansäure/kg Körpergewicht zweimal täglich verdoppelt wer- den.
Die Kautabletten sind aromatisiert und werden von den meisten Hunden akzeptiert. Die Kautabletten können den Tieren direkt in das Maul eingegeben oder mit einer kleinen Menge Futter verabreicht werden.
Behandlungsdauer:
In den meisten Routinefällen tritt ein Behandlungserfolg innerhalb von 5 – 7 Tagen ein.
Bei chronischen Erkrankungen wird eine längere Behandlungsdauer empfohlen. In diesen Fällen entscheidet der behandelnde Tierarzt über die Dauer der Behandlung. Der Zeitraum sollte jedoch ausreichend lang sein, um eine vollständige Erregerelimination zu gewährleisten.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten sollte das Körpergewicht der Tiere so genau wie möglich ermittelt werden.
Nebenwirkungen
Hund
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Gastrointestinale Symptome (z. B. Durchfall oder Erbrechen) 1 Allergische Reaktion (z. B. allergische Hautreaktion, Anaphylaxie) 2 |
1 Die Behandlung kann je nach Schwere der unerwünschten Wirkungen und nach einer Nutzen-Risiko- Bewertung durch den Tierarzt abgebrochen werden.
2 In diesen Fällen sollte die Einnahme unterbrochen und eine symptomatische Behandlung durchgeführt werden.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechende Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.
EMA Kategorisierung
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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