Octacillin
ATC-Code
Tierarten
Huhn (Broiler, Junghennen, Elterntiere)
Indikationen
Hühner (mit Ausnahme von Legehennen, deren Eier für den menschlichen Verzehr bestimmt sind): Behandlung und Metaphylaxe von respiratorischen und gastrointestinalen Erkrankungen, die durch Amoxicillin-empfindliche Keime hervorgerufen werden, bei Vorliegen klinischer Symptome in der Herde.
Wartezeit
Essbares Gewebe: 1 Tag.
Nicht bei Legehennen anwenden, deren Eier für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind.
Nicht innerhalb von 4 Wochen vor Legebeginn anwenden.
Dosierung und Art der Anwendung
Hühner: 20 mg Amoxicillin je kg Körpergewicht pro Tag an 3 – 5 aufeinanderfolgenden Tagen über das Trinkwasser. Dies entspricht 28,7 mg des Tierarzneimittels je kg Körpergewicht.
Bereiten Sie eine Menge an medikiertem Trinkwasser zu, die innerhalb der nächsten 12 Stunden verbraucht wird. Nach 12 Stunden sollte nicht getrunkenes, medikiertes Trinkwasser entsorgt und durch frisch hergestelltes medikiertes Trinkwasser - für die nächsten 12 Stunden – ersetzt werden. Nachstehende Formel kann zur Berechnung der täglich pro 1000 Liter Trinkwasser benötigten Menge an Tierarzneimittel (in Gramm) verwendet werden:
Produktmenge (g pro Tag) pro 1000 Liter |
= | Anzahl der Tiere x mittleres Körpergewicht (kg) x 28,7 |
Gesamtwasseraufnahme der Herde pro Tag (Liter) |
Zum Abwiegen der ermittelten Menge an Tierarzneimittel ist vorzugsweise eine geeichte Waage zu verwenden. Nach Zugabe der abgewogenen Pulvermenge zum Trinkwasser wird empfohlen, die Mischung so lange zu rühren bis sich das Pulver vollständig im Wasser aufgelöst hat.
Falls sich die Trinkwasseraufnahme der Tiere ändern sollte, ist die Konzentration so anzupassen, dass die empfohlene Dosis in mg Wirkstoff je kg Körpergewicht gewährleistet ist. Während der Behandlungsdauer sollten die Tiere nur medikiertes Wasser erhalten und keinen Zugang zu anderen Wasserquellen haben.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Octacillin sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 401355.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |