Rifen vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Rind, Schwein
Indikationen
Pferd:
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, die mit akuten Schmerzen und Entzündungen einhergehen:
- Lahmheiten traumatischer Genese
- Arthritis
- Osteitis, Spat
- Tendinitis, Bursitis
- Naviculitis
- Hufrehe
- Myositis
Ketoprofen kann auch zur Behandlung von postoperativen Entzündungen sowie bei der symptomatischen Behandlung von Koliken und Fieber eingesetzt werden.
Rind:
Erkrankungen, die mit Entzündungen, Schmerzen oder Fieber einhergehen:
- Respiratorische Erkrankungen
- Mastitis
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, wie Lahmheiten, Arthritis und zur Erleichterung des Aufstehens nach der Geburt
- Verletzungen
Für die Linderung postoperativer Schmerzen im Zusammenhang mit der Enthornung von Kälbern.
Schwein:
Erkrankungen, die mit Entzündungen, Schmerzen oder Fieber einhergehen:
- Behandlung im Zusammenhang mit dem Syndrom der Dysgalaktie post partum/MastitisMetritis-Agalaktie (MMA) Komplex
- Infektionen des Respirationstraktes;
- symptomatische Behandlung bei Fieber
Für die kurzzeitige Linderung post-operativer Schmerzen bei kleineren Weichteiloperationen, wie Kastration beim Ferkel.
Bei Bedarf ist Ketoprofen mit einer geeigneten antibiotischen Therapie zu kombinieren.
Wartezeit
Essbare Gewebe:
Pferd: 1 Tag (24 Stunden)
Rind: i.v. 1 Tag (24 Stunden)
i.m. 3 Tage (72 Stunden)
Schwein: 4 Tage
Milch (Rind): 0 Stunden
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Pferd: intravenöse Anwendung (i.v.)
Rind: intravenöse oder intramuskuläre Anwendung (i.v. oder i.m.)
Schwein: intramuskuläre Anwendung (i.m.)
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Pferd:
2,2 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht einmal täglich über 3 – 5 Tage als intravenöse Injektion, entsprechend 1 ml pro 45 kg Körpergewicht.
Zur Behandlung von Koliken ist im Allgemeinen eine Injektion ausreichend. Weitere Injektionen sollten nur nach einer vorhergehenden klinischen Untersuchung erfolgen. Siehe Abschnitt 3.5. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung.
Rind:
3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht einmal täglich bis zu 3 Tagen als intravenöse oder tiefe intramuskuläre Injektion, entsprechend 3 ml pro 100 kg Körpergewicht.
Für die Linderung postoperativer Schmerzen im Zusammenhang mit der Enthornung sollte das Tierarzneimittel einmalig 10 – 30 Minuten vor dem Eingriff intravenös oder tief intramuskulär verabreicht werden.
Bei der intramuskulären Anwendung bei Rindern darf das Injektionsvolumen pro Injektionsstelle 9 ml nicht überschreiten. Wenn das Injektionsvolumen 9 ml überschreitet, dann muss es auf mehrere Dosen aufgeteilt und an verschiedenen Injektionsstellen verabreicht werden.
Schwein:
3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht einmalig als tiefe intramuskuläre Injektion, entsprechend 3 ml pro 100 kg Körpergewicht (entsprechend 0,03 ml/kg).
Für die Linderung post-operativer Schmerzen sollte das Tierarzneimittel 10 – 30 Minuten vor der Operation verabreicht werden. Um eine genau Dosierung zu gewährleisten sind Dosiergeräte bzw. Spritzen mit geeigneter Graduierung zu verwenden (z. B. einer Spritze für kleine Volumina)
Nebenwirkungen
Pferd, Rind, Schwein:
Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Überempfindlichkeitsreaktion, Anaphylaxie1. |
Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Gastrointestinale Reizung2, Magengeschwür2, Zwölffingerdarmgeschwür2; Nierenfunktionsstörung2; Reizung an der Injektionsstelle3; Appetitlosigkeit4. |
1 Anaphylaxie kann lebensbedrohlich sein und muss symptomatisch behandelt werden.
2 Aufgrund des Wirkmechanismus von NSAIDs (Hemmung der Prostaglandinsynthese).
3 Vorübergehend, durch intramuskuläre Injektionen verursacht.
4 Nur bei Schweinen, aufgrund wiederholter Verabreichung, reversibel.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.
Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis

STATUS | Im Handel verfügbar |
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