Ziapam
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund und Katze.
Diagnosen
Zur kurzzeitigen Behandlung von Krampfanfällen und Skelettmuskel-Spasmen zentralen und peripheren Ursprungs.
Als Teil einer Narkoseprämedikation oder Sedierung.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Verabreichung nur durch langsame intravenöse Injektion.
Bei Hunden und Katzen:
Kurzzeitbehandlung von Krampfanfällen: 0,5 mg Diazepam/kg Körpergewicht (entsprechend 0,5 ml/5 kg).
Wird als Bolusinjektion verabreicht und kann bis zu dreimal im Abstand von jeweils mindestens 10 Minuten wiederholt werden.
Kurzzeitbehandlung von Skelettmuskel-Spasmen: 0,5-2,0 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 0,52,0 ml/5 kg).
Als Teil einer Sedierung: 0,2-0,6 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 0,2-0,6 ml/5 kg).
Als Teil einer Narkoseprämedikation: 0,1-0,2 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 0,1-0,2 ml/5 kg).
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Nebenwirkungen
Hund und Katze:
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Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere): |
Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Erregung, Aggression, enthemmende Wirkung) 1 |
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Sehr selten (< 1 Tier / 10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Lebernekrose (akut) 2, Leberversagen 2 |
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Unbestimmte Häufigkeit |
Hypotonie 3, Störungen der Herzaktivität 3, Thrombophlebitis 3 Ataxie, Desorientierung, mentale und Verhaltensänderungen Gesteigerter Appetit 4 |
1 Paradoxe Reaktionen, hauptsächlich bei kleinen Hunderassen. Bei potentiell aggressiven Tieren ist die Anwendung von Diazepam als alleinigem Wirkstoff zu vermeiden.
2 Nur bei Katzen.
3 Kann durch schnelle intravenöse Verabreichung hervorgerufen werden.
4 Hauptsächlich bei Katzen.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auch in der Packungsbeilage.
DE: Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die Kontaktdaten sind im letzten Abschnitt der Packungsbeilage angegeben. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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