Diazedor vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund und Katze
Diagnosen
Hunde, Katzen:
Für die kurzzeitige Behandlung von Krampfanfällen und Skelettmuskel-spasmen zentralen und peripheren Ursprungs.
Zur Narkoseprämedikation oder Sedierung.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Nur zur langsamen intravenösen Anwendung.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Hunde, Katzen:
- Kurzzeitbehandlung von Krampfanfällen: 0,5-1,0 mg Diazepam/kg Körpergewicht (entspricht 0,51,0 ml/5 kg).
- Wird als Bolusinjektion verabreicht und kann bis zu dreimal im Abstand von mindestens 10 Minuten wiederholt werden.
- Kurzzeitbehandlung von Skelettmuskelspasmen: 0,5-2,0 mg/kg Körpergewicht (entspricht 0,5-2,0 ml/5 kg).
- Zur Sedierung: 0,2-0,6 mg/kg Körpergewicht (entspricht 0,2-0,6 ml/5 kg).
- Zur Narkoseprämedikation: 0,1-0,2 mg/kg Körpergewicht (entspricht 0,1-0,2 ml/5 kg).
Der Gummistopfen kann bis zu 100-mal sicher durchstochen werden (die Durchstechbarkeitsprüfung wurde mit einer 23G Injektionsnadel durchgeführt).
Nebenwirkungen
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Selten (1 bis 10 Tiere / 10 000 behandelte Tiere): |
Erregung[1], Aggression1, Enthemmende Wirkung1. |
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Akute Lebernekrose[2], Leberversagen2. |
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Hypotonie[3], Kardiale Störung3, Thrombophlebitis3; Gesteigerter Appetit4; Ataxie, Desorientierung, geistige Beeinträchtigung; Verhaltensänderung. |
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.