Diazedor vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund, Katze
Indikationen
Bei Katzen und Hunden:
Für die kurzzeitige Behandlung von Krampfanfällen und Skelettmuskelspasmen zentralen und peripheren Ursprungs. Zur Narkoseprämedikation oder Sedierung.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Nur zur langsamen intravenösen Anwendung.
Bei Hunden und Katzen:
- Kurzzeitbehandlung von Krampfanfällen: 0,5-1,0 mg Diazepam/kg Körpergewicht (entspricht 0,5-1,0 ml/5 kg). Wird als Bolusinjektion verabreicht und kann bis zu dreimal im Abstand von mindestens 10 Minuten wiederholt werden.
- Kurzzeitbehandlung von Skelettmuskelspasmen: 0,5-2,0 mg/kg Körpergewicht (entspricht 0,5-2,0 ml/5 kg).
- Zur Sedierung: 0,2-0,6 mg/kg Körpergewicht (entspricht 0,2-0,6 ml/5 kg).
- Zur Narkoseprämedikation: 0,1-0,2 mg/kg Körpergewicht (entspricht 0,10,2 ml/5 kg).
Nebenwirkungen
Eine schnelle intravenöse Verabreichung kann zu Hypotonie, Beeinträchtigung der Herzfunktion und Thrombophlebitis führen.
In seltenen Fällen treten, hauptsächlich bei kleinen Hunderassen, paradoxe Reaktionen auf (wie Aufregung, Aggression oder enthemmende Wirkungen). Daher sollte der Gebrauch von Diazepam als alleinigem Wirkstoff bei potentiell aggressiven Tieren vermieden werden. In sehr seltenen Fällen kann Diazepam bei Katzen akute Lebernekrose und Leberinsuffizienz verursachen.
Weitere Beobachtungen sind gesteigerter Appetit (insbesondere bei Katzen), Ataxie, Desorientierung sowie Kognitions- und Verhaltensänderungen.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1.000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Diazedor 5 mg/ml sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).