Duocylat-N
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind (Kalb), Schwein
Diagnosen
Kalb
Zur unterstützenden Behandlung von Pyrexie bei akuter Erkrankung der Atemwege, gegebenenfalls in Kombination mit einer geeigneten (z.B. antiinfektiösen) Therapie.
Schwein
Zur Behandlung von Entzündungen in Kombination mit antibiotischer Begleittherapie.
Wartezeit
Essbare Gewebe:
Schwein: Null Tage. Kalb: Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser oder über die Milch / den Milchaustauscher.
Kalb:
40 mg Natriumsalicylat / kg Körpergewicht 1 x täglich über 1 bis 3 Tage.
Schwein:
35 mg Natriumsalicylat / kg Körpergewicht täglich über 3 bis 5 Tage.
Die folgende Formel kann für die Berechnung der Konzentration des Tierarzneimittels im Trinkwasser oder in der Milch/im Milchaustauscher genutzt werden:
Die maximale Löslichkeit von Natriumsalicylat in Wasser liegt bei ungefähr 100 g / Liter. Für das Abwiegen der benötigten Menge Duocylat-N sollte eine geeignete und geeichte Waage verwendet werden.
Nebenwirkungen
Gastrointestinale Reizungen können insbesondere bei Tieren mit einer bereits vorliegenden Magen-DarmErkrankung auftreten. Solche Reizungen können sich klinisch durch schwarze Fäzes infolge von Blutverlusten im Magen-Darm-Trakt äußern.
Gelegentlich wird eine Hemmung der Blutgerinnung beobachtet, dieser Effekt ist reversibel und nimmt innerhalb von ca. 7 Tagen ab.
Das verabreichen des Tierarzneimittels kann zu einer erhöhten Wasseraufnahme führen.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkung)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte)
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Duocylat-N 1000 mg/g sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39-42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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