Apitraz

1 x 10 Stück
imprägnierter Streifen für den Bienenstock
AP

Tierarten

Honigbiene (Apis mellifera)

Indikationen

Zur Behandlung eines äußeren Parasitenbefalls, hervorgerufen durch Amitrazempfindliche Varroa destructor.

Wartezeit

Honig: 0 Tage

Nicht anwenden während der Trachtzeit.

Keinen Honig aus dem Brutraum entnehmen.

Während der sechswöchigen Behandlungszeit keinen Honig ernten.

Eine Wabenerneuerung der Brutwaben sollte mindestens alle drei Jahre vorgenommen werden. Brutwaben nicht als Honigwaben wiederverwenden.

Dosierung und Art der Anwendung

Anwendung im Bienenstock.

Zwei Streifen pro Bienenstock (das entspricht 1 g Amitraz pro Bienenstock), jeweils zwischen zwei Futterwaben im Brutraum aufhängen. Dafür die Einschnitte an der markierten Faltlinie herausklappen, um den Streifen so an der Oberseite des Rahmens einhängen zu können.

Die Streifen mittig an den Stellen anbringen, an denen die Bienen die höchste Bewegungsfreiheit haben. Streifen so anbringen, dass diese zu beiden Seiten zugänglich sind, ohne raumeinschränkend zu wirken.

Beutetypen:

In Beuten des Typs Dadant: einen Streifen zwischen der dritten und der vierten Futterwabe und einen weiteren zwischen der siebten und der achten Futterwabe anbringen. In Beuten des Typs Layens: einen Streifen zwischen der fünften und der sechsten Futterwabe und einen weiteren zwischen der neunten und der zehnten Futterwabe anbringen.

Streifen nach 6 Wochen entfernen.

Streifen nicht durchschneiden.

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Zeitrahmen:

Das Tierarzneimittel sollte angewendet werden, wenn wenig Brut vorhanden ist (im Vergleich zum Jahreshöchststand). Das Tierarzneimittel sollte zu einem Zeitpunkt angewendet werden, wenn die Bienen noch aktiv sind, das heißt, bevor die Wintertraube gebildet wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Klimazone variieren. Vor der Anwendung müssen daher die Brutmenge sowie die klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden.

Nebenwirkungen

Keine bekannt.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Apitraz sollte dem

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 – 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmen mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://www.vet-uaw.de).

Biene
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