Phenocillin
ATC-Code
Tierarten
Huhn.
Diagnosen
Zur Therapie und Metaphylaxe der nekrotischen Enteritis verursacht durch Clostridium perfringens.
Vor der metaphylaktischen Anwendung muss die Erkrankung im Bestand diagnostiziert worden sein.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 2 Tage.
Eier: Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser.
Im Trinkwasser auflösen und innerhalb von 12 Stunden verbrauchen. Die maximale Löslichkeit liegt bei 100 g des Tierarzneimittels pro Liter Trinkwasser.
13,5 - 20 mg Phenoxymethylpenicillin pro kg Körpergewicht pro Tag, entsprechend 17 - 25 mg des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht pro Tag, über 5 Tage.
Auf der Grundlage der empfohlenen Dosis sowie der Anzahl und des Gewichts der zu behandelnden Tiere sollte die genaue zu verabreichende Tagesmenge des Tierarzneimittels nach der folgenden Formel berechnet werden:
Zum genauen Abwiegen der benötigten Pulvermenge wird empfohlen, ein entsprechend kalibriertes Messgerät zu verwenden. Da erkrankte Tiere eventuell weniger trinken, wird empfohlen, die Therapie mit der höchsten zugelassenen Dosis zu beginnen, um eine möglicherweise verringerte Aufnahme des mit dem Tierarzneimittel versetzten Trinkwassers auszugleichen.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Während des Behandlungszeitraumes sollten keine anderen Trinkwasserquellen zur Verfügung stehen. Falls sich der Trinkwasserverbrauch der Hühner ändert, muss die Konzentration angepasst werden, damit die empfohlene Dosis erreicht wird. Nach Ende des Behandlungszeitraumes muss das Trinkwassersystem gereinigt werden, um die Aufnahme subtherapeutischer Wirkstoffmengen zu verhindern.
Nebenwirkungen
Huhn:
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden) |
Diarrhoe, Störung der gastrointestinalen Floraa, Erbrechen |
a Veränderung der Darmflora durch Selektion resistenter Bakterien.
DE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.