Ketosol vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Pferd.
Diagnosen
Rinder:
Erkrankungen, die mit Entzündungen, Schmerzen oder Fieber einhergehen:
- Infektionen der Atemwege
- Mastitis
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lahmheit, Arthritis
- zur Erleichterung des Aufstehens nach der Geburt
- Verletzungen
Bei Bedarf sollte Ketoprofen mit einer geeigneten antimikrobiellen Therapie kombiniert werden.
Schweine:
Erkrankungen, die mit Entzündungen, Schmerzen oder Fieber einhergehen:
- Postpartales Dysgalaktie-Syndrom (PPDS) (Mastitis-Metritis-Agalaktie-Syndrom, MMA) - Infektionen der Atemwege
Bei Bedarf sollte Ketoprofen mit einer geeigneten antimikrobiellen Therapie kombiniert werden.
Pferde:
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, die mit akuten Schmerzen und Entzündungen einhergehen:
- Lahmheiten traumatischer Genese
- Arthritis
- Osteitis
- Tendinitis, Bursitis
- Hufrollen-Syndrom
- Hufrehe
- Myositis
Ketoprofen kann auch zur Behandlung postoperativer Entzündungen sowie die symptomatische Behandlung von Koliken eingesetzt werden.
Wartezeit
Rind: Essbare Gewebe: 4 Tage.
Milch: Null Stunden.
Pferde: Essbare Gewebe: 4 Tage.
Nicht zugelassen zur Verwendung bei Stuten, die Milch für den menschlichen Verzehr produzieren.
Schwein: Essbare Gewebe: 4 Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Rinder: Intravenöse oder intramuskuläre Anwendung.
Schweine: Intramuskuläre Anwendung. Pferde: Intravenöse Anwendung.
Rinder: 3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht (entsprechend 3 ml des Tierarzneimittels pro 100 kg Körpergewicht), verabreicht als intravenöse oder tiefe intramuskuläre Injektion einmal täglich an bis zu 3 aufeinanderfolgenden Tagen.
Pferde: 2,2 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht (entsprechend 1 ml des Tierarzneimittels pro 45 kg Körpergewicht), einmal täglich an bis zu 3 bis 5 aufeinanderfolgenden Tagen als intravenöse Injektion verabreicht.
Für die Behandlung von Koliken ist im Allgemeinen eine Injektion ausreichend. Vor jeder weiteren Injektion ist eine Neubewertung des klinischen Zustands des Pferdes erforderlich.
Schweine: 3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht (entsprechend 3 ml des Tierarzneimittels pro 100 kg Körpergewicht), einmalig als tiefe intramuskuläre Injektion verabreicht.
Die Kappe kann bis zu 20 Mal sicher durchstochen werden.
Bei der Behandlung von Tiergruppen (Schweinen) in einem Durchgang ist eine Mehrfachentnahmekanüle zu verwenden, die in den Stopfen der Flasche gesteckt wurde, um eine übermäßige Beschädigung des Stopfens zu vermeiden. Die Mehrfachentnahmekanüle sollte nach der Behandlung entfernt werden.
Um die richtige Dosierung sicherzustellen, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmt werden.
Nebenwirkungen
Wie bei allen NSAIDs kann es aufgrund der Hemmung der Prostaglandinsynthese bei bestimmten Fällen zu einer Magenunverträglichkeit oder einer eingeschränkten Nierenfunktion kommen.
In sehr selten Fällen können allergische Reaktionen auftreten; in diesem Fall sollte die Behandlung abgebrochen werden.
Nach intramuskulärer Injektion können gelegentlich vorübergehende Reizungen an der Injektionsstelle auftreten.
Bei Schweinen kann es bei wiederholter Verabreichung vorübergehend zu Appetitlosigkeit kommen.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.