Colivet 2%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rinder (Kälber), Schweine
Indikationen
Für Kälber, Schweine und Ferkel zur Behandlung von folgenden durch gramnegative colistinempfindliche Keime hervorgerufene Erkrankungen:
- Coli-Sepsis
- Infektionen des Magen- Darmtraktes bei Jungtieren
- Sterilität des weiblichen Genitals aufgrund von Coli- und Pseudomonasinfektionen
- Infektionen der Harnwege
- Ferkelödemkrankheit
Vor der Anwendung des Antibiotikums sollte ein Antibiogramm erstellt werden.
Wartezeit
Schwein, Kalb: Essbare Gewebe: 20 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intramuskulären Anwendung
Rind (Kalb), Schwein
2,5 - 3 mg Colistinsulfat / kg Körpergewicht (KGW) / Tag entsprechend
1,25 – 1,5 ml Colivet Inj. – Colistinsulfat 2% pro 10 kg KGW / Tag
Aufgrund der gewebereizenden Eigenschaften von Colistinsulfat sollten größere Injektionsvolumina auf mehrere Injektionsstellen verteilt werden.
Behandlungsdauer:
Rind (Kalb), Schwein: 5 – 7 aufeinander folgende Tage.
Nach Abklingen der Krankheitserscheinungen sollte Colivet Inj. – Colistinsulfat 2% Noch mindestens 2 Tage weiter verabreicht werden. Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitsbildes eingetreten sein, ist eine Therapie- umstellung durchzuführen.
Nebenwirkungen
Bei bestimmungsgemäßer parenteraler Dosierung können insbesondere bei Ausschöp fung der therapeutischen Dosis und bei Tieren mit Nierenfunktionsstörungen neurotoxi sche Veränderungen wie Parästhesie, Lethargie und Ataxie beobachtet werden. Zusätz lich kann eine neuromuskuläre Blockade mit Apnoe auftreten. Das Ausmaß der Reakti on ist dosisabhängig.
Allergische Reaktionen sind beim Tier nicht beschrieben.
Bei Auftreten von Nebenwirkungen ist das Präparat abzusetzen und das Tier entspre chend symptomatisch zu behandeln.
Aufgrund der gewebereizenden Wirkung von Colistinsulfat kann es zu entzündlichen Irritationen des Muskelgewebes an der Injektionsstelle kommen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Colivet Inj.- Colistinsulfat 2% sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauer straße 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt wer den.
Meldebögen können kostenlos unter oben genannter Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular unter folgender Adresse: http://www.vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 3100090.00.00 |
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