Ameisensäure 60 Bernburg
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Honigbiene (Apis mellifera)
Diagnosen
Zur Behandlung der Varroose (Varroa destructor) bei Honigbienen (Apis mellifera).
Wartezeit
Honig: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur Anwendung im Bienenstock
Langzeitbehandlung für Beuten mit einem Volumen von ca. 40 L
Während der Langzeitbehandlung soll das Tierarzneimittel möglichst gleichmäßig über den
Behandlungszeitraum verdunsten, um eine kontinuierliche, varroazide Ameisensäure-Konzentration in der Beute zu erreichen. Dazu wird das Tierarzneimittel mit Hilfe geeigneter Applikatoren (z.B.
Nassenheider Classic, Nassenheider Professional, Nassenheider Horizontal, Liebig Verdunster) in die Bienenvölker eingebracht. Diese Applikatoren ermöglichen eine kontinuierliche Verdunstung niedriger Dosen pro Zeiteinheit über einen längeren Zeitraum.
Die empfohlene Dosierung beträgt 12 – 20 ml des Tierarzneimittels pro Zarge und Tag über einen Zeitraum von 10 Tagen. Die Minimaldosis von 12 ml pro Tag sollte nicht unterschritten werden. Kurzfristige Überschreitungen der empfohlenen Dosierung für einige Tage um bis zu 100 % können toleriert werden. Eine maximale Gesamtmenge von 200 ml des Tierarzneimittels (entsprechend 120 g Ameisensäure) für einen Behandlungszyklus von Beuten mit einem Zargen-Volumen von 40 L sollte nicht überschritten werden.
Da die individuellen Verdunstungsraten stark abhängig sind vom Temperaturverlauf, von der Konfiguration der Beute sowie von der Aktivität des Volkes, ist die tatsächliche Verdunstungsrate sorgfältig zu überwachen. Aus diesem Grund ist 2 Tage nach Behandlungsbeginn die bereits verdunstete Menge Ameisensäure zu kontrollieren und ggf. die Verdunstungsfläche des Applikators anzupassen (durch Änderung der Dochtgröße oder der Fläche des Dochtpapiers). Je nach Größe des Vorratsbehälters des Applikators und der individuellen Verdunstungsrate muss ggf. Tierarzneimittel nachgefüllt werden.
In der Regel verdunstet die Gesamtdosis von 80 - 120 g Ameisensäure in Beuten mit einem Volumen von ca. 40 L innerhalb von etwa 10 Tagen. Die Behandlungsdauer kann aber auch verkürzt sein bzw. die angegebene Zeit überschreiten. Deshalb sollte die tatsächliche Verdunstungsrate überprüft und ggf. über die Dochtgröße angepasst werden, um die minimal tägliche Dosis von 8 - 12 g
Ameisensäure/Tag/Zarge, entsprechend 12 - 20 ml des Tierarzneimittels, nicht zu unterschreiten. Der Applikator sollte erst im entleerten Zustand entnommen werden.
Die empfohlene Dosierung geht von einem Zargen-Volumen von ca. 40 L aus.
Generell sollte das Tierarzneimittel erst bei Tagestemperaturen von über 12 °C angewendet werden, um eine ausreichende Wirksamkeit sicherzustellen. Aus Sicherheitsgründen sollen die maximalen Tagestemperaturen 30 °C nicht übersteigen. Mit der Behandlung sollte nicht begonnen werden, wenn schwere Niederschläge oder Gewitter zu erwarten sind.
Eine Überprüfung des Befallgrades auch nach der Behandlung wird empfohlen. Bei einem Milbenfall ab 5 Milben/Tag sollte die Behandlung mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen wiederholt werden.
Kurzzeitbehandlung für Beuten mit einem Volumen von ca. 60 L
Mit einer Kurzzeitbehandlung (Stoßbehandlung) sollen kurzfristig hohe Ameisensäurekonzentrationen in der Stockluft erreicht werden. Pro Zarge werden 40 ml des Tierarzneimittels auf ein Schwammtuch aufgetragen. Das Schwammtuch wird über den Brutwaben platziert. Die Verdunstung der
Ameisensäure erfolgt innerhalb von 4 - 8 Stunden. Die Behandlung ist 4 bis maximal 5-mal mit einem Abstand von jeweils 7 Tagen zu wiederholen. Das Schwammtuch sollte unmittelbar nach der Behandlung ausgewaschen und getrocknet werden.
Die empfohlene Dosierung geht von einem Zargen-Volumen von ca. 60 L aus.
Bei im Verlauf des Behandlungszeitraums zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen sollte der Beginn einer Kurzzeitbehandlung in die kühleren Morgenstunden gelegt werden.
Honigproduzenten sollten beachten, dass bestimmte Qualitätsanforderungen für Honig nur einen begrenzten Säuregehalt und keine Geschmacks- oder Geruchabweichungen zulassen. Es wird daher empfohlen, die Behandlung von Wirtschaftsvölkern ohne aufgesetzte Honigräume durchzuführen oder die Behandlung nach der Honigernte auszuführen.
Nebenwirkungen
Gelegentlich (1 bis 10 Völker / 1000 behandelte Völker) | Anstieg des Bienen-Totenfalls 1 Reduzierung der Volkstärke 1 Brutverluste 2 |
Selten (1 bis 10 Völker / 10.000 behandelte Völker) | Bienenköniginverlust |
1 moderat und vorrübergehend in den ersten Tagen der Behandlung
2 i.d.R. ohne nachhaltige Auswirkungen auf die Volksstärke und das Leistungsvermögen der Kolonie
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die Kontaktdaten sind im letzten Abschnitt der Packungsbeilage angegeben. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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