Belamox
ATC-Code
Tierarten
Rind, Kalb, Pferd, Schwein.
Diagnosen
Bei Rind, Kalb, Pferd und Schwein zur Behandlung von folgenden durch grampositive und/oder gramnegative Amoxicillin-empfindliche Keime hervorgerufene Krankheiten:
- Infektionen der Lunge und der Atemwege
- Infektionen des Verdauungstraktes
- Bakterielle Sekundärinfektionen infolge von Viruserkrankungen.
Wartezeit
Intravenös: | ||
Rind, Kalb, Pferd: | Essbare Gewebe: | 5 Tage |
Milch: | 24 Stunden | |
Intramuskulär, subcutan: | ||
Rind, Kalb, Schwein: | Essbare Gewebe: | 9 Tage |
Pferd: | Essbare Gewebe: | 16 Tage |
Rind, Pferd: | Milch | 3 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intramuskulären, subkutanen oder langsamen intravenösen Anwendung.
Rind, Kalb, Schwein und Pferd:
10 mg / kg KGW entspr. 1 ml / 20 kg KGW alle 12 Stunden intravenös (außer Schwein), intramuskulär oder subcutan.
1 ml Lösung entspricht 200 mg Amoxicillin.
Der Inhalt der Injektionsflasche wird in 21,6 ml Wasser für Injektionszwecke gelöst und geschüttelt bis alles klar gelöst ist.
In gelöster Form ist Amoxicillin-Natrium nur kurzfristig haltbar. Es muss daher nach Auflösen sofort verwendet werden.
Intramuskuläre Injektion beim Schwein vorzugsweise in die seitliche Halsmuskulatur, beim Rind in die Ellenbogen-(Anconeus-) Muskulatur applizieren.
Anwendungsdauer: über 3 Tage.
Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Nebenwirkungen
In seltenen Fällen können durch die Injektion von Amoxicillin lokale Irritationen auftreten. Allergische Reaktionen (allergische Hautreaktionen, Anaphylaxie).
Beim Auftreten von Überempfindlichkeiten ist ein sofortiges Absetzen des Tierarzneimittels erforderlich und die unter der Passage ”Überdosierung” genannten Gegenmaßnahmen sind zu ergreifen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Belamox sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der InternetSeite: http//www.vet-uaw.de).