Calcitat S 50
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze
Diagnosen
Rind, Schaf, Ziege: Akute Calciummangelzustände, hypocalcämische Gebärparese.
Mutterschwein: Geburtstetanie (Eklampsie).
Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze: Zur Begleittherapie bei Allergien.
Wartezeit
Rind, Schaf, Ziege:
essbare Gewebe: Null Tage
Milch: Null Tage
Schwein:
essbare Gewebe: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Intramuskuläre und subkutane Anwendung.
Bei der intramuskulären und subkutanen Verabreichung größerer Injektionsvolumina sind diese auf mehrere Injektionsstellen zu verteilen.
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Rind: |
Akute Calciummangelzustände, hypocalcämische Gebärparese: 200 bis 220 ml/500 kg KGW |
Entsprechend 228 bis 250,8 mmol Ca2+ und 64 bis 70,4 mmol Mg2+ pro 500 kg KGW |
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Zur Begleittherapie bei Allergien: 100 bis 150 ml/500 kg KGW |
Entsprechend 114 bis 171 mmol Ca2+ und 32 bis 48 mmol Mg2+ pro 500 kg KGW |
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Kalb, Schaf, Ziege, Schwein: |
15 ml/50 kg KGW |
Entsprechend 17,1 mmol Ca2+ und 4,8 mmol Mg2+ pro 50 kg KGW |
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Ferkel: |
1,5 ml/ 5 kg KGW |
Entsprechend 1,71 mmol Ca2+ und 0,48 mmol Mg2+ pro 5 kg KGW |
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Hund: |
2 ml/10 kg KGW |
Entsprechend 2,28 mmol Ca2+ und 0,64 mmol Mg2+ pro 10 kg KGW |
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Katze: |
0,5 ml/ 2,5 kg KGW |
Entsprechend 0,57 mmol Ca2+ und 0,16 mmol Mg2+ pro 2,5 kg KGW |
Eine einmalige Behandlung ist in der Regel ausreichend; nur in Sonderfällen ist eine zweite Behandlung erforderlich.
Eine erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere Nachbehandlungen nach 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Reizung an der Injektionsstelle |
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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