Amoxy Active
ATC-Code
Tierarten
Schwein
Huhn (Masthähnchen, Junghennen, Zuchthennen)
Indikationen
Schweine: | Gastrointestinaltraktes, urogenitalen Infektionen, Ohrnekrose, Sekundärinfektionen als Folge von Virusinfektionen und Septikämien, verursacht durch amoxicillinempfindliche Mikroorganismen. |
Hühner: | Behandlung von Infektionen des Respirations- und Gastrointestinaltraktes, verursacht durch amoxicillinempfindliche Mikroorganismen. |
Wartezeit
Schweine: Essbare Gewebe: 2 Tage.
Hühner: Essbare Gewebe: 1 Tag.
Nicht zur Anwendung bei Legetieren, deren Eier für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Nicht innerhalb von 4 Wochen vor Legebeginn anwenden.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben
Bei Schweinen zum Eingeben über das Trinkwasser oder das Futter.
Bei Hühnern zum Eingeben über das Trinkwasser.
Schwein:
Die empfohlene Dosis beträgt 11,2 mg Amoxicillin pro kg Körpergewicht täglich (entsprechend 16,1 mg des Tierarzneimittels pro 1 kg Körpergewicht pro Tag) an 3 - 5 aufeinander folgenden Tagen.
Huhn:
Die empfohlene Dosis beträgt 20 mg Amoxicillin pro kg Körpergewicht täglich (entsprechend 28,7 mg des Tierarzneimittels pro 1 kg Körpergewicht pro Tag) an 3 - 5 aufeinander folgenden Tagen.
Zur Anwendung über das Trinkwasser
Bei der Herstellung von medikiertem Wasser sollten das Körpergewicht der zu behandelnden Tiere und ihr tatsächlicher täglicher Wasserverbrauch berücksichtigt werden. Der Verbrauch kann je nach Faktoren wie Art, Alter, Gesundheitszustand, Rasse und Haltungsform (z.B. andere Temperatur, anderes Lichtregime) schwanken. Um die korrekte Dosierung zu erreichen, muss die AmoxicillinKonzentration entsprechend eingestellt werden.
Die Herstellung von medikiertem Wasser sollte eine Menge ergeben, die innerhalb der nächsten 12 Stunden verbraucht wird. Nicht verwendetes medikiertes Wasser sollte nach 12 Stunden entsorgt und frisch medikiertes Wasser für die nächsten 12 Stunden hergestellt werden.
Zur Berechnung der erforderlichen Menge Tierarzneimittel in mg pro Liter Trinkwasser kann die folgende Formel verwendet werden:
Das Tierarzneimittel sollte dem Trinkwasser durch sorgfältiges Rühren bis zur völligen Auflösung des Präparates zugesetzt werden. Die maximale Löslichkeit des Tierarzneimittels in Wasser beträgt etwa 6 g/Liter. Die zu behandelnden Tiere sollten ausreichenden Zugang zum Wasserversorgungssystem haben, damit eine ausreichende Wasseraufnahme sichergestellt ist. Während des Behandlungszeitraums sollten keine anderen Trinkwasserquellen bereit gestellt werden. Bei Freilandhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall bleiben.
Das Wasserversorgungssystem sollte nach Ende des Medikationszeitraums gegebenenfalls fachkundig gereinigt werden, um die Aufnahme von subtherapeutischen Mengen des Wirkstoffes zu vermeiden.
Zur Anwendung über das Futter:
Das Tierarzneimittel kann in der empfohlenen Tagesdosis auch über das Futter zugeführt werden. Diese Art der Verabreichung ist nur für die Behandlung einzelner Schweine in Betrieben vorgesehen, in denen nur eine kleine Anzahl Schweine die Behandlung erhalten soll. Nur die Packungsgröße von 100 g ist für die Anwendung im Futter angemessen.
Größere Gruppen sollten mit medikiertem Trinkwasser behandelt werden. Vor jeder Verabreichung sollte das Pulver sorgfältig in eine kleine Menge Futter gemischt und dem Tier sofort vor der Hauptration gegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis vollständig eingenommen wird.
Zur Sicherstellung einer korrekten Dosierung und zur Vermeidung einer Unterdosierung sollte das Körpergewicht der Tiere so genau wie möglich bestimmt werden.
Nebenwirkungen
In sehr seltenen Fällen (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte) können folgende Nebenwirkungen auftreten:
- allergische Reaktionen unterschiedlichen Schweregrades (leichte Hautreaktionen bis zum anaphylaktischen Schock);
- gastrointestinale Symptome (Erbrechen, Durchfall).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Amoxy Active sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://www.vetuaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 401991.00.00 |
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