Belacol 100%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Huhn, Pute
Diagnosen
Zur Behandlung von Darmerkrankungen verursacht durch nicht-invasive, gegenüber Colistin empfindliche E. coli.
Behandlung und Metaphylaxe
Das Vorliegen einer Erkrankung in der Herde muss vor Einleitung einer metaphylaktischen Behandlung nachgewiesen sein.
Wartezeit
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Rinder: |
Essbare Gewebe: |
2 Tage. |
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Milch: |
Null Stunden. |
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Schweine: |
Essbare Gewebe: |
2 Tage. |
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Hühner: |
Essbare Gewebe: |
2 Tage. |
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Eier: |
Null Tage. |
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Puten: |
Essbare Gewebe: |
2 Tage. |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Die Aufnahme von mit dem Tierarzneimittel versetzten Wasser richtet sich nach dem klinischen Zustand der Tiere. Um die korrekte Dosierung zu erhalten, muss die Konzentration von Colistinsulfat gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Es wird empfohlen, ein entsprechend kalibriertes Messgerät zum Abmessen der erforderlichen Menge des Granulats zu verwenden.
Das mit dem Tierarzneimittel versetzte Trinkwasser ist alle 24 Stunden frisch zuzubereiten.
Zur Behandlung von einzelnen Tieren
Rinder:
4 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend2 g des Tierarzneimittels pro 500 kg KGW/Tag
Zur Behandlung von Teilen des Bestandes / des gesamten Bestandes
Schweine:
5 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend
1 g des Tierarzneimittels pro 200 kg KGW der zu behandelnden Tiere/Tag
Hühner:
6 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend
6 g des Tierarzneimittels pro 1000 kg KGW der zu behandelnden Tiere/Tag
Puten:
6 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend
6 g des Tierarzneimittels pro 1000 kg KGW der zu behandelnden Tiere/Tag
Zur Behandlung von einzelnen Tieren (Rinder):
Das Körpergewicht ist vor jeder Behandlung sorgfältig zu ermitteln.
Die erforderliche Menge Granulat ist zuvor in einem Teil des Trinkwassers vollständig zu lösen und sofort zu verabreichen.
Jeweils die Hälfte der angegebenen Tagesdosis sollte im Abstand von 12 Stunden verabreicht werden. Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Zur Behandlung von Teilen des Bestandes / des gesamten Bestandes (Schweine, Hühner und Puten): Das zu behandelnde durchschnittliche Körpergewicht und die durchschnittliche tägliche Trinkwasseraufnahme sind vor jeder Behandlung sorgfältig zu ermitteln.
Die entsprechende Menge Granulat ist täglich frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.
Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle zu behandelnden Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Während der gesamten Behandlungsperiode darf den Tieren keine andere Wasserquelle zugänglich sein.
Die Dosierung ist nach der aktuellen, tatsächlichen täglichen Trinkwasseraufnahme der Tiere auszurichten, da diese in Abhängigkeit von Alter, Gesundheitszustand und Nutzungsart der Tiere und in Abhängigkeit von der Haltung (z.B. unterschiedliche Umgebungstemperatur oder unterschiedliches Lichtregime bei Hühnern) schwankt.
Auf der Grundlage der empfohlenen Dosis sowie der Anzahl und des Gewichts der zu behandelnden Tiere sollte die genaue zu verabreichende Tagesmenge des Tierarzneimittels nach der folgenden Formel berechnet werden:
Schweine
Hühner
Puten
Die Behandlung ist über 5 – 7 Tage durchzuführen.
Die Behandlungsdauer sollte auf die zur Behandlung der Erkrankung notwendige Mindestdauer beschränkt werden.
Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer, insbesondere resistenzfördernder Restmengen des eingesetzten Antibiotikums zu vermeiden.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren krankheitsbedingter verminderter Trinkwasseraufnahme sollte einem parenteral zu verabreichenden Tierarzneimittel der Vorzug gegeben werden.
Nebenwirkungen
Keine Angaben.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der
Packungsbeilage oder auf dem Etikett. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der
Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
EMA Kategorisierung
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