Nobilis Salenvac ETC
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hühner (Elterntiere und Legehennen).
Indikationen
Zur aktiven Immunisierung von Hühnern ab einem Alter von 6 Wochen, um die Besiedelung und fäkale Ausscheidung von S. Enteritidis (Serogruppe D), S. Typhimurium und S. Heidelberg (Serogruppe B), S. Infantis, S. Hadar und S. Virchow (Serogruppe C) zu verringern.
Beginn der Immunität nach der zweiten Impfung
S. Enteritidis, S. Typhimurium, S. Infantis, S. Hadar und S. Virchow: 4 Wochen
S. Heidelberg: 9 Wochen*
*frühester Untersuchungszeitpunkt
Dauer der Immunität nach der zweiten Impfung
S. Enteritidis: 48 Wochen (belegt durch Belastungsinfektion) und 90 Wochen (belegt durch
Serologie)
S. Typhimurium: 57 Wochen (belegt durch Belastungsinfektion) und 90 Wochen (belegt durch Serologie)
S. Infantis: 51 Wochen (belegt durch Belastungsinfektion) S. Hadar: 51 Wochen (belegt durch Belastungsinfektion)
S. Virchow: 51 Wochen (abgeleitet aus wissenschaftlichen Folgerungen) S. Heidelberg: 57 Wochen (abgeleitet aus wissenschaftlichen Folgerungen)
Wartezeit
Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intramuskulären Anwendung.
Vor der Anwendung gut schütteln. Spritzen und Nadeln müssen vor Gebrauch steril sein. Beachten Sie die übliche aseptische Vorgehensweise.
Intramuskuläre Injektion einer Dosis von 0,5 ml ab einem Alter von 6 Wochen gefolgt von einer zweiten Impfung mit einer Dosis von 0,5 ml frühestens 4 Wochen später. Die zweite Impfung sollte spätestens 3 Wochen vor Beginn der Legeperiode verabreicht werden.
Hygienemaßnahmen und Optimierung der Haltungsbedingungen sollten bei einem Kontrollprogramm zur Verringerung der Inzidenz von Salmonella-Infektionen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
Nebenwirkungen
Hühner:
Sehr häufig (> 1 Tier / 10 behandelte Tiere): | verringerte Aktivität1, verminderte Futteraufnahme1, Knötchen an der Injektionsstelle2 |
1 kann bis zu 2 Tage nach der ersten Impfung anhalten
2 ≤ 8 mm groß; diese Knötchen bilden sich innerhalb von 2 Wochen nach der zweiten Impfung vollständig zurück.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auch im Abschnitt „Kontaktangaben“ der Packungsbeilage.
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Zul.-Nr. | PEI.V.12006.01.1 |
STATUS | Im Handel verfügbar |